Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf
Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, die Erteilung von Wahlscheinen und das Wahlrecht von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern
Direktwahl am 19. September 2010
Das Wählerverzeichnis für die Gemeinde Driedorf wird in der Zeit vom 30. August bis 03. September 2010 - während der allgemeinen Öffnungszeiten - in der Gemeindeverwaltung Driedorf, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, Zimmer Nr. 0.04,
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Die vollständige Bekanntmachung können Sie der nachfolgenden Anlage entnehmen.