Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste Schöffen

Wahl der Schöffen der Gemeinde Driedorf
für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028
in den Schöffengerichten der Amtsgerichte Dillenburg und Wetzlar
und den Strafkammern des Landgerichts Limburg

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 23.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsgerichte Dillenburg und Wetzlar sowie die Strafkammern des Landgerichts Limburg gefasst.

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom

12. bis einschließlich 20. Juni 2023

zu jedermanns Einsicht bei der Gemeindeverwaltung Driedorf, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf zu den bekannten Öffnungszeiten aus.

 

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVB binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll in der Zeit von 22. bis 29.06.2023 Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

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