Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Bekanntmachung zur Hundesteuer-Anmeldung

Bekanntmachung zur Hundesteuer-Anmeldung

Liebe Hundehalterin, lieber Hundehalter,

leider muss immer wieder festgestellt werden, dass einige Hunde nicht zur Hundesteuer angemeldet sind.

Bitte beachten Sie, dass nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Driedorf ein Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monat alt geworden ist oder im Haushalt aufgenommen wurde, bei der Gemeinde Driedorf unter Angabe der Rasse, Farbe und Geschlecht des Tieres anzumelden ist.

Bei Verstoß gegen die Anmeldepflicht kann ein Bußgeld von bis zu 10.000,00 Euro festgesetzt werden.

Durch diesen Hinweis räumen wir Ihnen die Möglichkeit ein, Ihren noch nicht angemeldeten Hund steuerpflichtig entweder schriftlich, telefonisch, persönlich oder per E-Mail anzumelden.

Hierzu steht Ihnen auf der Internetseite der Gemeinde Driedorf das Formular zur Hundesteueranmeldung zur Verfügung, welches vollständig ausgefüllt und postalisch an die

 

Gemeinde Driedorf
Wilhelmstraße 16
35759 Driedorf

oder per E-Mail an

info@driedorf.de

gesendet werden kann.

 

Mit der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Die Hundesteuer beträgt

- für den ersten Hund                      60,00 Euro/Jahr

- für den zweiten Hund                 111,00 Euro/Jahr und

- für jeden weiteren Hund           210,00 Euro/Jahr.

 

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Driedorf

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