Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Beschluss über die Jahresrechnung 2007 der Gemeinde Driedorf

Die Jahresrechnung der Gemeinde Driedorf für das Haushaltsjahr 2007 wurde gemäß § 128 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom Amt für Revision und Vergabewesen des Lahn-Dill-Kreises geprüft.

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 27. Januar 2009 gemäß § 113 und 114, Absatz 1 HGO, dem Vorstand der Gemeinde Driedorf einstimmig Entlastung erteilt.

Der Beschluss über die Jahresrechnung und die Entlastung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Im Anschluss an die Bekanntmachung liegt die Jahresrechnung 2007 mit Erläuterungsbericht in der Zeit vom 02. April 2012 bis einschließlich 13. April 2012 in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Driedorf, Wilhelmstraße 16, Zimmer 1.07, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Driedorf, den  29. März 2012

Der Gemeindevorstand

Hardt,
Bürgermeister

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