Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Brennholzverkauf / Schlagabraumabgabe

Bis zum 31.01.2023 kann bei der Gemeindeverwaltung Driedorf, Tel.: 02775 9542-0,

Brennholz zum Preis von

-          Bernnholz- Laubholz lang,     (ILG) fm                               80,00 €/fm

-          Brennholz- Laubschichtholz, (INS), rm                               85,00 €/rm

-          Brennholz- Nadelholzholz lang,     (ILG) fm                       50,00 €/fm

bestellt werden.

-          Reines Buchenbrennholz wird aus Gründen des Einschlages der Holzmengen nicht angeboten.

-          Die Abgabe erfolgt nur an Bürger der Gemeinde Driedorf

-          Beschränkung der Abgabemenge von 20 Festmeter pro Haushalt bei ILG Laubholz

-          Bestellmengen werden nur noch in Einheiten von 5 Festmetern gestaffelt abgegeben.

-          Laubschichtholz, INS, rm (gespalten) wird nur an einem Punkt im Gemeindegebiet aufgearbeitet und bereitgestellt.

-          Die Abgabe von Fichtenbrennholz erfolgt auf Nachfrage beim Revierförster

Bestellungen nach dem 31.01.2023 können nicht mehr berücksichtigt werden!

Schlagabraumabgabe Termine werden zu gegebener Zeit im Mitteilungsblatt bekannt gegeben.

Brennholz- Schlagabraum – Laubholz                                 25,00 €/rm

Brennholz- Schlagabraum - Fichte                                       20,00 €/rm

Der Schlagabraum wird weiter nach dem bekannten Verfahren abgegeben.

Das Holz wird aufgearbeitet und aufgesetzt, danach wird es aufgemessen und mit dem festgelegten Preis abgerechnet.

Es wird in Zukunft ein Berechtigungsschein ausgestellt, auf dem die wichtigsten Vorschriften und Regeln vermerkt sind.

 

Die Erlaubnis zur Aufarbeitung von Brennholz gilt nur an Werktagen von 8:00 bis 19:00 Uhr.

Das Befahren ist nur auf befestigten Waldwegen gestattet.

Um Schlagabraum und Brennholz aufarbeiten zu können, wird ein von Hessen-Forst anerkannter Nachweis über die Schulung im Umgang mit der Motorsäge für liegendes Holz gefordert. Nachweis bitte vorlegen.

Das Befahren im Bestand ist nur bei geeigneter Witterung auf den Rückegassen nach Absprache mit dem Revierförster zulässig.

Es ist eine Selbsterklärung abzugeben, in welcher das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung,

keine Alleinarbeit mit der MS, kein Alkoholkonsum während der Arbeit und die Verwendung von biologisch abbaubaren Kettenhaftölen und Sonderkraftstoffe erklärt werden.

Mit Anfragen zur Schlagraumabgabe wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.

Herr Thomas Tel.: 02775 9542-25
Mail: peter.thomas@driedorf.de

 

Für Rückfragen steht Ihnen während der normalen Dienstzeiten der Revierförster Herr Müller

Tel.: 0160 4714554 zur Verfügung.

 

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