Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf
Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.
Brennholzverkauf / Stammholzverkauf
Bestellungen bis zum 31. Januar 2014
Bis zum 31.01.2014 kann bei der Gemeindeverwaltung Driedorf, Tel.: 02775 9542-0, Brennholz zum Preis
ILG Laubholz, fm | 53,00 €/fm bis maximal 20 Festmeter |
Buchenschichtholz, INS, rm | 65,00 €/rm |
bestellt werden.
Der Verkauf von Brennholz erfolgt nur an in Driedorf gemeldete Personen, die auch ihren Lebensmittelpunkt in der Gemeinde Driedorf haben.
Bestellungen nach dem 31.01.2014 können nicht mehr berücksichtigt werden!
Für Rückfragen steht Ihnen der Revierförster Herr Benischke Tel.: 02775 1569 oder 0160 4708023 zur Verfügung.
Neuerungen bei der Schlagabraumabgabe
(Termine werden noch bekannt gegeben)
Schlagabraum – Laubholz | 20,00 €/rm |
Schlagabraum - Fichte | 11,00 €/ rm |
Der Schlagabraum wird weiter nach dem bekannten Verfahren abgegeben.
Das Holz wird aufgearbeitet und aufgesetzt, danach wird es aufgemessen und mit dem festgelegten Preis abgerechnet.
Es wird in Zukunft ein Berechtigungsschein ausgestellt, auf dem die wichtigsten Vorschriften und Regeln vermerkt sind.
Die Erlaubnis gilt nur an Werktagen von 8:00 bis 19:00 Uhr, längstens bis zum Einbruch der Dunkelheit. Das Befahren ist nur auf befestigten Waldwegen gestattet.
Um Schlagabraum aufarbeiten zu können, wird ein von Hessen-Forst anerkannter Nachweis über die Schulung im Umgang mit der Motorsäge für liegendes Holz gefordert. Nachweis bitte vorlegen. Das Befahren im Bestand ist nur bei geeigneter Witterung auf den Rückegassen zulässig.
Es ist eine Selbsterklärung abzugeben, in welcher
- das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung,
- keine Alleinarbeit mit der MS,
- kein Alkoholkonsum während der Arbeit
- und die Verwendung von biologisch abbaubaren Kettenhaftölen und Sonderkraftstoffe
erklärt werden.