Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Bürgermeister Hardt teilt mit

Freiwillige Flüchtlingshilfe

Freiwillige Flüchtlingshilfe

Auf der Bürgermeisterdienstversammlung am 03.11.2015 wurden die Bürgermeister durch eine Mitarbeiterin der Unfallkasse Hessen über folgendes informiert:

Auch das Bundesland Hessen ist von der Sorge und Verantwortung für viele Tausend Flüchtlinge betroffen. Diese werden einerseits durch professionelle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kommunen, Landes- und Bundeseinrichtungen, andererseits aber auch von vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern betreut. Die Unfallkasse Hessen (UKH) ist u. a. für die Unfallverhütung und Unfallabsicherung der Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeiter im hessischen öffentlichen Dienst zuständig. Dieselben gesetzlichen Leistungen (Prävention, medizinische Betreuung, Rehabilitation und Geldleistungen) stehen im Versicherungsfall auch den freiwilligen Helferinnen und Helfern zu, die sich im Rahmen der Flüchtlingshilfe engagieren.

Übernehmen freiwillige Helferinnen und Helfer Tätigkeiten, die eigentlich in den Aufgabenbereich der sogenannten „öffentlichen Hand“ fallen und werden sie im Auftrag der Kommunen, des Landes Hessen oder der Landkreise wie Beschäftigte tätig, so genießen sie denselben Versicherungsschutz wie regulär Beschäftigte. Voraussetzung ist, dass der öffentliche Auftraggeber die organisatorische Regie für die Einsätze übernimmt:

  • Sie ist für die Einteilung und Überwachung der zu erledigenden Aufgaben zuständig,
  • hat Weisungsbefugnis gegenüber den Helferinnen und Helfern,
  • stellt in der Regel die Organisationsmittel zur Verfügung und
  • trägt auch das wirtschaftliche Risiko.

Ebenfalls gesetzlich unfallversichert sind Personen, die sich als Mitglieder von Verbänden oder privaten Organisationen (z. B. Vereinen) im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung einer Gebietskörperschaft freiwillig in der Flüchtlingshilfe engagieren. Eine schriftliche Beauftragung muss nicht ausdrücklich in jedem Einzelfall erfolgen. Um jedoch umfangreiche Ermittlungen nach einem Unfall zu vermeiden, ist es sinnvoll, im Vorfeld möglichst eine Liste der Helferinnen und Helfer anzufertigen. Schließlich muss der Auftraggeber im Falle eines Unfalls bestätigen, welche Person als Helferin oder Helfer bestimmte Aufgaben wahrgenommen hat.

Versichert sind alle Tätigkeiten, mit denen die Helferinnen und Helfer beauftragt werden, einschließlich der hierfür erforderlichen Wege. Der gesetzliche Unfallschutz ist beitragsfrei. Der Versicherungsschutz bezieht sich nur auf die Person selbst; er beinhaltet keinen Ersatz von Sachschäden.

Falls ein Helfer bei einer freiwilligen Tätigkeit zu Schaden kommt, so ist der Unfall der UKH mit der auch für Beschäftigte üblichen Unfallanzeige zu melden. Die Unfallanzeige finden Sie im Mitgliederportal der UKH.

Freiwillige Helferinnen und Helfer kennen die Gefahren und Risiken der ihnen zugewiesenen Tätigkeiten in der Regel nicht.

Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass diese Personen möglichst mit den gleichen Standards in ihre Arbeit eingewiesen werden und ggfs. dafür ausgestattet werden wie die regulär Beschäftigten auch. Diese Maßgabe gilt auch für Flüchtlinge, die selbst freiwillige Aufgaben übernehmen (z. B. Dolmetschen).

Detaillierte Informationen über Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der freiwilligen Flüchtlingshilfe finden Sie hier:

www.ukh.de, Webcode U995.

Es besteht für die Helferinnen und Helfer im Rahmen ihrer freiwilligen Flüchtlingshilfe kein generell erhöhtes Risiko für Infektionskrankheiten. Darum genügen die auch sonst üblichen Schutzmaßnahmen, wie regelmäßiges, intensives Händewaschen und ggfs. Desinfektion der Hände usw. Konsequent angewandte Hygienemaßnahmen sind der beste Schutz für die eigene Gesundheit und die anderer Personen.

Der Umgang mit Menschen, die auf der Flucht oder bereits in ihrem Herkunftsland großes Leid erfahren haben, kann für die Helferinnen und Helfer psychisch sehr belastend sein. Und auch die Flüchtlinge selbst können betroffen sein, wenn sie z. B. als Dolmetscher für Landsleute eingesetzt werden und deren leidvolle Geschichten wiedergeben sollen. Eine sogenannte Re-Traumatisierung durch die Erinnerung an selbst erlebte Belastungen kann die Folge sein. Für diese Personen sollte umgehend psychologische Betreuung organisiert werden.

Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an die nächstliegende psychiatrische Ambulanz und informieren Sie uns unter Telefon 069 29972-440 (E-Mail: ukh@ukh.de).

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