Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Bürgermeister Hardt teilt mit

Verfahren hinsichtlich der Zuteilung von Flüchtlingen

In den letzten Monaten hat sich die Flüchtlingssituation in Deutschland aber auch im Lahn Dill Kreis entspannt. Die Zuweisungen der zu verteilenden Flüchtlinge vom Land Hessen an die jeweiligen Landkreise haben dementsprechend abgenommen. Nichtsdestotrotz werden nach wie vor Flüchtlinge gemäß des in Hessen geltenden Landesaufnahmegesetzes an die Landkreise weitergeleitet, die der jeweilige Landkreis dann zwingend aufzunehmen hat.

Der Lahn-Dill-Kreis hat sich schon frühzeitig für eine dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen entschieden und die Wohnraumbeschaffung selbst in die Hand genommen.

Der Lahn-Dill-Kreis teilt dazu auf seiner Homepage folgendes mit:

„Zur Unterbringung der Menschen werden im gesamten Landkreis Gemeinschaftsunterkünfte oder Häuser vom Fachdienst angemietet. Über 230 Objekte, verteilt auf alle Städte und Gemeinden, werden mittlerweile schon genutzt. Sie bieten den Hilfesuchenden ein Zuhause – in Form von Gemeinschaftsunterkünften und Asylwohngemeinschaften. Je nach Größe des jeweiligen Wohnobjektes wohnen im Lahn-Dill-Kreis unterschiedlich große Flüchtlingsgruppen zusammen. Die Größe der Gruppen kann zwischen 5 und 80 Menschen variieren.

Derzeit sind nach Angaben des Lahn-Dill-Kreises 230 Wohnungen im gesamten Kreisgebiet durch die Mitarbeiter des Lahn-Dill-Kreises angemietet worden.“

Die einzelnen Kommunen haben in Bezug auf die Zuteilung kein Mitspracherecht, da die jeweiligen Wohnobjekte durch die Bürgerinnen und Bürger selbst dem Lahn-Dill-Kreis zur Vermietung angeboten werden und die Auswahl durch den zuständigen Landkreis vorgenommen wird.
Die Städte und Gemeinden werden erst dann informiert, wenn die Zuweisung der Flüchtlinge erfolgt.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung sicherlich gerne im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für Rückfragen zur Verfügung.

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