Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf
Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.
Der Jagdvorstand informiert:
Das Protokoll der am 24.Juni 2011 stattgefundenen Jagdgenossenschaftsversammlung wird in der Gemeindeverwaltung bei Frau Schuster zwei Wochen öffentlich ausgelegt.
Folgende Personen wurden in den Jagdvorstand gewählt:
Mitglied |
Persönlicher Vertreter zu |
1. Dirk Hardt | 1. Ulrich Stahl |
2. Klaus Bastian | 2. Christoph Reif |
3. Karl-Ernst Stahl |
3. Michael Staudt |
4. Michael Weis | 4. Rainer Grün |
5. Rüdiger Theis |
5. Bernhard Drese |
Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Jagdvorstandes wird voraussichtlich am 26.08.2011 stattfinden.
Als Kassenprüfer/in wurden Frau Renate Gabriel und Herr Torsten Georg gewählt.
Die Änderung der „Satzung der Jagdgenossenschaft Driedorf vom 17.Juli 1989“ wurde nach geringfügigen Änderungen zur „Satzung der Jagdgenossenschaft Driedorf vom 25.06.2011“ angenommen und ist dem Protokoll beigefügt.
Zwischenzeitlich wurde die neue Satzung der Jagdaufsicht zur Prüfung und Genehmigung übergeben.
Dem Antrag „Die Jagdgenossenschaft Driedorf tritt dem Verband der Jagdgenossenschaften in den Landkreisen Gießen und Lahn-Dill e.V. bei.“ wurde zugestimmt.
Am 07.07.2011 wurde die Jagdgenossenschaft Driedorf als neues Mitglied im Kreisverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in den Landkreisen Gießen und Lahn-Dill e.V. begrüßt.
Über die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung gemäß § 9, c der Satzung und § 10, Abs. 3 BJG wurde folgender Beschluss gefasst:
- Der Jagdpachterlös in 2011 soll zu 70% für die Instandsetzung und Instandhaltung der ca. 70 km befestigter Feld- u. Waldwege sowie Vorfluter u. Gräben verwendet werden. Die Zahlung an die Kasse der Gemeindeverwaltung Driedorf erfolgt nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises an den Jagdvorstand.
- Die Verwendung von 30% des Jagdpachterlöses soll zu der Beseitigung von Wildschäden, die durch die pachtvertraglichen Regelungen nicht abgedeckt sind, verwendet werden. Die nicht zur Beseitigung von Wildschäden benötigten Mittel, sind nach dem 01.04.2012, nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises, zu den in 1. genannten Gründen, an die Kasse der Gemeindeverwaltung Driedorf zu zahlen.
Kurt Wengenroth
- Jagdvorsteher -