Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Der Kinderreisepass wird zum 01.01.2024 abgeschafft!

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterhin verwendet werden.

Welches Reisedokument beantrage ich nun für mein Kind?

Jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit kann unabhängig von ihrem Alter einen Personalausweis beantragen. Ab Vollendung des 16. Lebensjahrs besteht die Pflicht, zumindest ein Identitätsdokument zu besitzen. In der Regel ist das ein Personalausweis. Liegt ein gültiger Reisepass vor, ist kein Personalausweis erforderlich.

Bei Reisen außerhalb Deutschlands müssen immer gültige Reisepapiere mitgeführt werden. Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Durch den Austritt von Großbritannien und Nordirland aus der EU, ist für Reisen auf die britischen Inseln immer ein Reisepass erforderlich. Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen können unter anderem online in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.

Kann man, wie beim Kinderreisepass, das Dokument direkt mitnehmen?

Nein. Personalausweise und Reisepässe werden durch die Bundesdruckerei gefertigt. Dies dauert bei Personalausweisen rund zwei bis drei Wochen und bei Reisepässen kann dies bis zu fünf Wochen dauern.

Terminvereinbarung erforderlich

Für die Beantragung eines Ausweisdokumentes wird ein Termin im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung benötigt.

Termine können telefonisch unter 02775 954221 gebucht werden.

Was brauche ich zur Beantragung?

Für die Beantragung wird der alte Pass oder Personalausweis (oder Kinderreisepass) benötigt. Ebenfalls wird ein aktuelles und biometrisches Passbild für die Ausweise benötigt – im Bürgerbüro selbst gibt es keine Möglichkeit Passbilder zu erstellen.

Personen unter 18 Jahren müssen persönlich und in Begleitung des gesetzlichen Vertreters, rechtlichen Betreuers oder bevollmächtigten Vertreters bei der Passbehörde erscheinen, um den Pass/Personalausweis beantragen zu können – auch Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei der Beantragung persönlich vor Ort sein. Wer als bevollmächtigter Vertreter einen Ausweis beantragt, muss die schriftliche Vollmacht der Sorgeberechtigten sowie deren Ausweise zum Abgleich der Unterschrift vorlegen.

Welche Gebühren werden fällig?

Bis zu einem Alter von 24 Jahren werden Gebühren in Höhe von 22,80 Euro für den Personalausweis und 37,50 Euro für den Reisepass fällig. Ab 24 Jahren kostet der Personalausweis 37 Euro und der Reisepass 70 Euro (ab 01.01.2024). Die Gebühren sind bei Beantragung fällig und können in bar oder mit EC-Karte beglichen werden.

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