Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Derzeitige Situation am Heisterberger Weiher

Bericht des Bürgermeisters

Bürgermeister Dirk Hardt hat in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 22.01.2013 ausführlich zur Situation am Heisterberger Weiher Stellung bezogen und die politischen Gremien der Gemeinde Driedorf und die Öffentlichkeit  über den aktuellen Stand der Dinge informiert.

Einleitend stellte Bürgermeister Hardt klar, dass von Anfang an eine abgestimmte Vorgehensweise mit dem Gemeindevorstand gegeben war und diese nach wie vor gegeben ist.

Über die Situation auf dem Campingplatz am Heisterberger Weiher wurde in der Vergangenheit u.a. im Bericht des Bürgermeisters hingewiesen und in verschiedenen Ausschusssitzungen thematisiert. Anlass der Diskussion war, das nach Auffassung vieler Bürgerinnen und Bürger, Mitgliedern der politischen Gremien - aber auch Bewohnern des Campingplatzes am Heisterberger Weiher - der Eindruck einer Verschlechterung des Gesamtbildes gegeben sei und von augenfälligen Missständen im Rahmen einer Überbauung von Stellplätzen die Rede war. Insoweit wurde die Aufforderung nicht untätig zuzuschauen immer lauter.

Daraufhin hat im Sommer 2011 eine Ortsbegehung des Campinggeländes durch den Gemeindevorstand stattgefunden, woraus der Auftrag zu einer Bestandsaufnahme, die dann in großen Teilen bzw. für große Teile des Platzes durchgeführt wurde, an die Verwaltung erteilt wurde. Bei dieser Bestandsaufnahme wurden gravierende Mängel in Form von Überbauungen und von stark wachsenden Hecken, die eine erhebliche Brandgefahr darstellen und gemäß der Platzordnung die Höhe von 1,50 m nicht überragen dürfen, festgestellt. In Bezug auf die Anbauten ist gemäß des rechtsgültigen Bebauungsplanes und der Baugenehmigung aus dem Jahre 1990 eine Bebauung von maximal 60 qm pro Parzelle zulässig und erlaubt. Bei der Bestandsaufnahme stellte sich heraus, dass viele Parzellen stark überbaut und somit nicht dem gültigen Bebauungsplan und der erteilten Baugenehmigung entsprechen.

Bereits am 26.10.2011 und am 27.04.2012 wurden Gespräche mit den Vertretern des Campingplatzvereins im Beisein von weiteren Gemeindevorstandsmitgliedern und Mitarbeitern der Bauverwaltung der Gemeinde Driedorf geführt. In diesen Gesprächen wurde insbesondere auf die Situation hinsichtlich des sogenannten Sommerwassers hingewiesen, was dann letztendlich im April des Jahres 2012 nicht mehr zur Verfügung gestellt wurde. Dies führte bei einigen Campern zu Unmut, da nunmehr kein Wasser direkt auf den Camperanwesen zur Verfügung stand und auch einige ihre Toiletten und Duschen nicht mehr nutzen konnten. In diesem Zusammenhang tauchte dann die Frage auf, wohin die einzelnen Plätze ihr aus dem Sommerwasser entstehendes Abwasser ableiten, da nur Plätze mit sog. Winterwasser sowohl über eine direkte Wasser- als auch Abwasserleitung verfügen. Hier steht zu befürchten, dass die Abwässer illegal durch die Camper direkt auf das Campinggelände entsorgt wurden, was wiederum eine Umweltstraftat darstellen könnte.

Bei dem sog. Sommerwasser handelt es sich um eine weitestgehend freiliegende Wasserleitung, über die die Campingplätze mit Wasser versorgt wurden. Der Anschluss erfolgte an den jeweils offiziellen Zapfstellen, wurde allerdings durch die Camper selbst dann mittels Gartenschlauch von Grundstück zu Grundstück erweitert, was bei Erwärmung die Gefahr einer Verkeimung  des Wassers in sich birgt. Ein Anschluss an die Abwasserleitung ist hierbei nicht vorhanden.

In den Gesprächen mit den Vertretern des Campingplatzvereins, insbesondere in dem Gespräch vom 27.04.2012, wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch einige Camper gegen die geltende Bauordnung und den geltenden B-Plan verstoßen wurde, da deren selbst gefertigten Anbauten über das laut Bebauungsplan genehmigte Maß (60 qm) hinausgingen. Die Vereinsvertreter wurden gebeten hier Abhilfe zu schaffen und auf dem Campingplatz auf die entstandene Situation hinzuweisen. Zudem wurde nicht nur auf die unzulässigen Überbauungen hingewiesen sondern auch auf die teilweise stark wuchernden Hecken und Büsche, die gemäß der mit Abschluss des Pachtvertrages als Vertragsbestandteil anerkannten Platzordnung jedem einzelnen Stellplatzpächter (Camper) ein zulässiges Höhenmaß von den zuvor erwähnten 1,50 m vorschreibt. Dies wurde auch dem Platzwart schriftlich mitgeteilt, indem er zur Umsetzung und Überwachung der Platzordnung aufgefordert wurde. Dieses Aufforderungsschreiben wurde zudem öffentlich auf dem Campinggelände durch den Platzwart selbst ausgehängt.

Ergebnis war, dass nichts geschah - im Gegenteil, es wurde durch einen der zum Heckenschnitt aufgeforderten Camper die Untere Naturschutzbehörde des Lahn-Dill-Kreises eingeschaltet. Diese untersagte, dass Rückschneidearbeiten an den Hecken auf dem Campingplatz im Zeitraum vom 01.04. bis 30.09. eines Jahres durchgeführt werden. Insoweit blieben sowohl die Hecken als auch die illegalen Anbauten stehen, da sich keiner von den betroffenen Campern als auch der Platzwart an die mittels schriftlicher Aufforderung der Gemeindeverwaltung ergangene Aufforderung hielt.

Nach der über den Sommer gewährten Schamfrist war die Gemeinde Driedorf nunmehr zum Handeln gezwungen, da sowohl die Gespräche als auch die schriftliche Aufforderung keine Abhilfe der Zustände durch die zum Handeln aufgeforderten Personen erkennen ließ.

Es folgte ein Schreiben der Gemeinde Driedorf an alle betroffenen Camper unter dem Datum des 24.10.2012, in dem die Camper unter Fristsetzung aufgefordert wurden, ihrer  Rückschneideverpflichtung der Hecken und Büsche bis zum 30.11.2012 und hinsichtlich des Abbruchs der illegalen Anbauten bis zum  15.02.2013 nachzukommen.

In dem Schreiben vom 24.10.2012 wurden die Camper zudem aufgefordert, die nachfolgend dargestellten Festsetzungen des Bebauungsplans unter dem Gesichtspunkt des Brandschutzes und der eigenen Sicherheit einzuhalten:

„1.2 Mobilheimplätze
Zulässig sind Mobilheime auf den dafür ausgewiesenen Flächen. Grundflächenzahl 0,2, Grundstücksgröße mind. 100 qm. Feste Vorbauten wie Windfänge und ähnliches mit Ausnahme der unter Ziffer 2.2. genannten Terrassen sind nicht zulässig.

1.3 Caravanplätze
Zulässig sind Wohnwagen auf den dafür ausgewiesenen Flächen, sowie damit festverbundene Zelte (Vorzelte). Grundflächenzahl 0,15, Grundstücksgröße mind. 100 qm

2.2 Zulassung über Nebenanlagen
Für Wochenendhäuser, Mobilheime und Caravanplätze sind Terrassen in einer maximalen Größe von 20 qm zulässig. Terrassen sind mit Holz zu verkleiden und in dunkelbraunem Farbton zu halten. Sie sind bergseitig ohne Unterbau, auf gewachsenem Boden aufliegend zu errichten. Eine Einfriedigung am Zufahrtsweg von 60 cm Höhe, bestehend aus zwei dunkel gefärbten horizontal angebrachten Brettern ist zulässig.“

Zutreffend ist, dass 11 Hütten auf dem Campinggelände Heisterberger Weiher nunmehr im Eigentum der Gemeinde Driedorf stehen bzw. diese im Wege der Zwangsersteigerung durch die Gemeinde Driedorf ersteigert werden mussten, um diese dann als verwahrloste Behausungen abreißen zu können.

Unterschiedlichste Gründe, die auf Seiten der ehemaligen Eigentümer der Behausungen lagen, haben zur Aufgabe bzw. zur Verwahrlosung der Plätze geführt:

  • die Plätze wurden einfach aufgegeben, in dem die Camper ihre Behausungen ohne Mitteilung verlassen haben;
  • teilweise erfolgte von den Campern, die die Plätze einfach so verlassen haben, keine Zahlung der Pacht oder die Erben haben das Erbe nicht angetreten.

Durch das abrupte Verlassen dieser Hütten ist ein erhöhter Verwaltungs-  und insbesondere ein erhöhter Kostenaufwand entstanden, da sich der Abriss pro Hütte mit Entsorgungskosten auf etwa 5.000 bis 10.000 Euro beläuft, die aus dem gemeindlichen Haushalt zu zahlen sind und somit die Driedorfer Bürgerinnen und Bürger die Lasten dieser Hinterlassenschaften im Nachhinein zu tragen haben.

Die Gemeinde Driedorf hat, nachdem sie Eigentümerin der verwahrlosten Behausungen wurde,  Unternehmen angeschrieben und Angebote hinsichtlich der fachgerechten Abriss- und Entsorgungsarbeiten für diese maroden Gebäude angefragt. Das Unternehmen mit dem wirtschaftlichstem Angebot  erhielt den Zuschlag. Trotz mehrfacher Aufforderungen zur Umsetzung des angenommenen Auftrages ist der Driedorfer Unternehmer nicht tätig geworden und hat im Spätherbst 2012 mitgeteilt, dass er seinen Betrieb eingestellt hat, sodass diese maroden Hütten nach wie vor auf dem Campinggelände Heisterberger Weiher stehen. Durch die Gemeindeverwaltung Driedorf muss nun das schon einmal durchlaufene Ausschreibungsverfahren erneut durchgeführt und ein neuer Abrissauftrag vergeben werden.

Im Rahmen der Zahlungseingänge hinsichtlich der durch die Camper am Heisterberger Weiher zu zahlenden Pacht ist festzustellen, dass die Gemeinde Driedorf Pachteinnahmeausfälle in Höhe von 75.423,24 Euro zu verzeichnen hat, wobei über 35.000 Euro Pachteinnahmeausfälle im Jahr 2012 zu Buche schlagen. Das bedeutet, dass ein Teil der Camper den Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist und diese Pachtzahlungen jetzt mittels gerichtlicher Hilfe beigetrieben werden. Es bedeutet aber auch, dass wiederum die Einnahmeausfälle durch den gemeindlichen Haushalt kompensiert werden müssen!

Zu einigen Behauptungen die aus den Presseartikeln zu entnehmen waren kann wie folgt Stellung genommen werden:

Von einer Kündigungswelle kann keine Rede sein; es wurden im Jahr 2012 durch die Gemeinde Driedorf 7 Kündigungen ausgesprochen. Es handelte sich eher um einen Sturm im leergetrunkenen Schnapsglas als um eine große Welle. Die Gründe waren:

  • entweder sind die verpachteten Parzellen verwildert,
  • sie sind „überbaut“, d. h. die Anbauten gehen über die im Bebauungsplan festgelegten 60 qm deutlich hinaus und die zum Abriss aufgeforderten Camper haben deutlich signalisiert, dass  sie der Abrissaufforderung vom 24.10.2012 nicht nachkommen werden;
  • die Pachtgrundstücke wurden illegal unterverpachtet
  • die Pacht wurde schlicht und einfach nicht gezahlt.

Auch handelte es sich um ein Gerücht, dass am Heisterberger Weiher ein Golfhotel errichtet werden soll. Wo kein Platz für die Errichtung eines Golfplatzes gegeben ist, wird auch kein Golfhotel gebraucht.

Falsch ist die Behauptung die von einigen Campern aufgestellten wird, die Gemeinde wolle den Platzwart zum Aufgeben zwingen.

Fakt ist: Der Platzwart hat sein bis 2014 laufenden Vertrag selbst gekündigt und bereits 2010 signalisiert, dass er keinerlei Interesse an einer Vertragsverlängerung habe.

Zudem wurde behauptet, dass der Platzwart des Heisterberger Weihers den Campern sozusagen „Baugenehmigungen“ zum Errichten der Anbauten erteilte. Nach dem diese Behauptung aufgestellt wurde, wurde der Platzwart bereits im Dezember 2012 schriftlich aufgefordert sämtliche Fälle zu benennen, bei denen er sozusagen „Baugenehmigungen“ erteilte; eine Antwort steht noch aus.

Die durch die Camper informierte Presse berichtete über die Vorgänge auf dem Campinggelände, was in ihr gutes Recht ist. Der Presse wurden, sofern sie bei der Verwaltung nachfragte, sämtliche Fragen beantwortet. Auch hat Bürgermeister Hardt nicht nur den Pressevertretern sondern auch den betroffenen Campern auf dem Campingplatz u.a. am Sonntag, 09.12.2012 Rede und Antwort gestanden. Es hat  nach dem Anschreiben vom 24.10.2012 über 70 Ortstermine, die entweder von einem Mitarbeiter der Bauverwaltung oder Bürgermeister Hardt persönlich wahrgenommen wurden, gegeben und es wurde mit vielen Campern eine einvernehmliche Lösung erzielt, um die geforderten Maßnahmen umsetzen zu können.

Letztendlich hat die für die Gemeinde Driedorf nicht immer positive Berichtserstattung über die heimische Presse und über den Hessischen Rundfunk, die Bauaufsicht des Lahn-Dill-Kreises auf den Plan gerufen und sozusagen schlafende Hunde geweckt. Mit Schreiben vom 16.01.2013 teilte die Bauaufsicht des Lahn-Dill-Kreises u.a. folgendes mit:

„Wie wir aus Berichten der heimischen Presse und der Berichterstattung des hr erfahren haben, weicht die vorhandene Bebauung und Nutzung der Grundstücke des Camping- und Wochenendhausgebietes wesentlich von den Festnutzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes und der im Juli 1990 erteilten Baugenehmigung ab. Eigentümerin der Grundstücke ist die Gemeinde Driedorf.

Wir möchten Sie daher freundlich darauf hinweisen, dass nach § 69 Abs. 6 der Hess. Bauordnung (HBO) die Gemeinde als öffentliche Trägerschaft umfassend für rechtmäßige Zustände der baulichen Anlagen sowie anderer Anlagen und Errichtungen verantwortlich ist.

Wir empfehlen Ihnen daher zu prüfen, ob auch die in der Baugenehmigung festgelegten 5,00m breiten Brandgassen, die Löschwasserversorgung  und die Zufahrten für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge beeinträchtigt sind.

Auch die Einhaltung der in der Baugenehmigung verfügten Auflage zur Abwasserentsorgung sollte mit Blick auf die Umsetzung überprüft werden.“

Ziel der Gemeinde Driedorf muss es sein, dass wir insbesondere den Campingplatz Heisterberger Weiher für die Zukunft fit machen, um junge Familien mit Kindern für diesen Campingplatz begeistern zu können. Keiner hat die Absicht die derzeit dort ansässigen Camper zu vertreiben, wir sind allerdings gehalten –wie dies auch aus dem Schreiben der Bauaufsicht des Lahn-Dill-Kreises hervorgeht- die gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen, damit insbesondere die Flucht- und Rettungswege in der erforderlichen Breite gegeben sind und die Brandlasten erheblich verringert werden. Dies bedingt allerdings, dass die geltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes und die Vorschriften des Landesgesetzgebers umgesetzt werden.

Die Aufgabe neben der Verbesserung der Situation auf dem Campingplatzes Heisterberger Weiher liegt auch darin, nach der Vertragskündigung durch den jetzigen Platzwart,  im Jahr 2014 einen neuen Platzwart und Pächter zu finden, der mit seinen Ideen neue Kunden anziehen soll. Es hat in der Vergangenheit Interessenten gegeben, die allerdings nach einer Begehung des Platzes und Einsicht in die Bauunterlagen (hier der rechtsgültige B-Plan) gesagt haben, man würde den Platz gerne übernehmen, allerdings nicht in diesem Zustand.

Vor dem Hintergrund des zuvor dargestellten war dringender Handlungsbedarf gegeben und dieser ist nach wie vor gegeben. Der Bauausschuss soll einen Ortstermin am Campinggelände Heisterberger Weiher vornehmen, um sich selbst von den dortigen Gegebenheiten ein Bild machen zu können.

Viele haben aufgrund der Presseberichterstattung kein Verständnis für die eingeleiteten Maßnahmen sehen können. Allerdings ist es in vielen Einzelgesprächen gelungen auch die Bevölkerung in diesem Punkt sensibilisieren zu können. Selbst von betroffenen Campern gibt es mittlerweile die Rückmeldung, dass die Maßnahmen voll unterstützt und vor dem Hintergrund der geltenden Gesetzeslage nachvollziehbar sind.

Nichts tun würde Stillstand bedeuten und den können wir uns nicht leisten auch wenn so mancher sagt, wo kämen wir denn hin, wenn wir was tun würden. Insoweit möchte ich mit einem Zitat des Schweizer Schriftstellers Kurt Martin meine Ausführungen zu diesem Thema beenden, der so schön festgestellt hat: „Wo kämen wir denn hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin? Und keiner ginge, um einmal zu schauen, wohin wir kämen, wenn wir mal gingen!“

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