Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Derzeitige Situation auf dem Campingplatz am Heisterberger Weiher

Bericht von Bürgermeister Dirk Hardt

Luftbild Campingplatz Heisterberger Weiher

Im letzten Jahr habe ich über das Mitteilungsblatt die Zustände am Campingplatz Heisterberger Weiher dargestellt. Es wurde nicht nur gegen die Bau- und Brandschutzvorschriften verstoßen,  sondern es haben einige Pächter sowohl gegen die Platzordnung als auch gegen die Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplans verstoßen. Zudem ließ die Zahlungsmoral von einigen Pächtern zu wünschen übrig, so daß die Gemeinde Driedorf einer Gesamtsumme iHv. ca. 140.000 € an Außenständen „nachgelaufen“ ist. Es ist uns in Teilen gelungen, die offenen Schuldbeträge beizutreiben, wie dies unten näher dargestellt wird.

Mitglieder des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung haben sich im Spätherbst des letzten Jahres ein aktuelles Bild über den Stand der Dinge auf dem Campingplatz machen können. Dabei wurde festgestellt, daß die eingeleiteten Maßnahmen Früchte tragen und in einigen Teilen zum Erfolg geführt haben. So konnte sich davon überzeugt werden, daß einige Plätze, die sich vorher in teilweise verwahrlostem Zustand befunden haben, abgerissen wurden und das Bild des Platzes in diesen Bereichen - im Gegensatz zum vorherigen Zustand - verbessert werden konnte.

Nachfolgend sind einige Fakten aufgelistet:

  • Für das Pachtjahr 2014 welches am 01.04.2014 beginnt, sind aktuell 321 Pachtgrundstücke verpachtet.
  • Zum 31.03. 2014 wurden 60 Kündigungen von der Gemeinde Driedorf ausgesprochen wurden. Grund dafür war, dass die Pächter Ihre offenen Pachtrechnungen in den letzten Jahren nicht ordnungsgemäß gezahlt haben, sodass Außenstände bis heute von insgesamt 104.622,48 € entstanden sind. Weitere Kündigungen wurden ausgesprochen, weil die baurechtlichen Vorschriften – trotz mehrfacher Aufforderung zum Um- bzw Rückbau – nicht umgesetzt wurden. Diesen beharrlichen Weigerungen einiger Pächter mußte über die Kündigung Einhalt geboten werden. Die offenstehenden Beträge wurden bzw werden sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich beigetrieben. Seit 2012 wurden auf diesen Wegen ca. 35.000 € beigetrieben. Es kann nicht angehen, daß die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Driedorf letztendlich die Zeche für die säumigen Pächterinnen und Pächter zu zahlen haben.
  • Aktuell sind ca. 30 verwahrloste Hütten auf dem Platz, wo Räumungsklagen gegen die ehemaligen Pächter bei Gericht anhängig sind, da diese Pächter ihren Verpflichtungen zum Rückbau nicht nachgekommen sind und den Platz einfach verlassen haben.
  • Mehr als 30 ehemalige Pächter bzw. Pächterinnen haben bis zu ihrem Vertragsende (31.3 jeden Jahres), ihr Wochenendgrundstück nicht ordnungsgemäß und wiesengleich übergeben, sodass die Gemeinde keine andere Möglichkeit hatte, Räumungsklagen zu beantragen.
  • Die Mitarbeiter der Gemeinde Driedorf haben seit Anfang 2013 mehr als 280 Ortstermine bezüglich den illegalen An-, Um- und Überbauten getätigt und das Gespräch mit den Pächtern gesucht und auch Lösungsmöglichkeiten erarbeitet, die beiden Seiten gerecht wurden!
  • Aktuell wurde auf vielen Plätzen die Platzordnung und / oder die Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplanes des Campingplatzgebietes Heisterberger Weiher  nicht eingehalten (z.B. illegale Bauten in Rettungswegen, massive Überbauungen oder Hecken höher als 1,50 m – sog Brandlasten).
  • Ca. 100 Pächter bzw. Pächterinnen wurden bis heute von der Gemeinde Driedorf aufgefordert, ihre illegalen Bauten zurückzubauen und das Wochenendgrundstück so herzurichten, dass das Grundstück der Platz- bzw. Bauordnung entspricht.

Letztendlich haben die eingeleiteten Maßnahmen dazu beigetragen, daß die bau- und brandschutzrechtlichen Vorschriften in einigen Teilen des Platzes bisher umgesetzt wurden. Dies vermindert die Gefahrenquellen und dient der Sicherheit unserer Gäste. Weiterhin wurden in den vielen Ortsterminen mit den Pächtern intensive und erfolgreiche Gespräche geführt, die zu Lösungen führten, die in beiderseitigem Einvernehmen erarbeitet wurden.

Aus brandschutzrechtlichen und daraus möglicherweise resultierenden schadensersatzrechtlichen Gründen werden wir auch in Zukunft darauf achten, den Campingplatz zukunftsfähig zu gestalten, damit der Platz auch wieder für Familien mit Kindern an Attraktivität gewinnt.

Wie bereits im letzten Jahr dargestellt hat keiner die Absicht die Camper zu vertreiben, wir sind allerdings gehalten und verpflichtet die gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen, damit insbesondere die Flucht- und Rettungswege in der notwendigen Breite vorhanden und auch befahrbar und gerade nicht verbaut sind, damit im Einsatzfall die Einsatzkräfte von Rettungsdienst, Notarzt und Feuerwehr die Einsatzorte schnell erreichen können, um möglichen Schaden abwenden zu können.

Dies bedingt allerdings auch, daß – wie oben dargestellt - die Vorschriften des Bundes- und Landesgesetzgebers, die Festsetzungen des Bebauungsplanes und auch die Anordnungen der Aufsichtsbehörden umgesetzt werden.

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