Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Eingeschränkter Betrieb der Kindertageseinrichtungen bis voraussichtlich 31. Januar 2021

Kindertagesstätte Mademühlen und Kindergarten Roth

Zur Eindämmung der Pandemie hält es die Landesregierung im Einklang mit dem gemeinsamen Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 05. Januar 2021 für erforderlich, den Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bis voraussichtlich 31. Januar 2021 auf ein Minimum zu reduzieren.

Eine Kinderbetreuung soll möglichst nur dann in Anspruch genommen werden, wenn es eine „dringende Betreuungsnotwendigkeit“ gibt.

Falls es Ihnen nicht möglich ist, Ihr Kind zu betreuen bzw. eine Betreuung zu organisieren, können Sie das Betreuungsangebot Ihrer Kindertagesstätte in Anspruch nehmen.

Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, innerhalb der Einrichtungen die Betreuung der Kinder organisatorisch zu bündeln und die vorhandenen Hygienekonzepte gegebenenfalls anzupassen und im Sinne des § 6 Abs. 4 der Benutzungssatzung bei Bedarf die Öffnungszeiten auf Grund von personellen und organisatorischen Notwendigkeiten angepasst werden können.

Wichtig zu beachten ist:

Das Betretungsverbot für Kinder, Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen besteht weiterhin,

  • wenn Sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, aufweisen oder
  • solange sie einer individuell angeordneten Absonderung (Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamts nach § 30 Infektionsschutzgesetz) unterliegen oder
  • wenn in ihrem Hausstand bei einer Person eine Infektion mit SARS-CoV-2 nachgewiesen worden ist und sie sich daher ebenfalls in Quarantäne begeben müssen (generelle Absonderung nach § 3a 1. Corona-Verordnung). Dies gilt nicht für Personen, bei denen in den letzten drei Monaten mittels PCR-Test eine Infektion mit SARS-CoV-2 bereits nachgewiesen wurde.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Lage weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass gem. § 9 Abs. 7 der Benutzungssatzung ausschließlich gesunde Kinder die Einrichtungen besuchen dürfen. Die Mitarbeiterinnen sind angewiesen, kranke Kinder unverzüglich abholen zu lassen.

Die aktuellen Maßnahmen stellen uns alle vor große Herausforderungen. Wir sind sehr darum bemüht, Lösungen im Sinne Ihrer Kinder und Ihres familiären Bedarfes zu finden. Gleichzeitig müssen wir die Gesamtsituation von allen Beteiligten betrachten.

Ministerpräsident Volker Bouffier weist darauf hin: „Nur, wenn jetzt alle möglichst zu Hause bleiben und Kontakte einschränken, haben wir eine Chance, die Infektionszahlen zu senken.“

Kindergarten Roth bleibt bis voraussichtlich 31.01.2021 geschlossen

Nach einer ersten Abfrage an die Eltern bleibt der Kindergarten "Rother Rabennest" in Roth voraussichtlich bis zum 31. Januar 2021 geschlossen. Eltern, die eine Betreuung benötigen, können sich mit der Kindergartenleitung in der Kindertagesstätte "Wäller Schatzkiste" in Mademühlen in Verbindung setzten.

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