Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Elterninformation - Kindertageseinrichtungen

Stand: 22.01.2021

Zur Eindämmung der Pandemie hält es die Landesregierung im Einklang mit dem gemeinsamen Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 19. Januar 2021 für erforderlich, den Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bis voraussichtlich 14. Februar 2021 auf ein Minimum zu reduzieren.

Eine Kinderbetreuung soll möglichst nur dann in Anspruch genommen werden, wenn es eine „dringende Betreuungsnotwendigkeit“ gibt.

Falls es Ihnen nicht möglich ist, Ihr Kind zu betreuen bzw. eine Betreuung zu organisieren, können Sie das Betreuungsangebot Ihrer Kindertagesstätte in Anspruch nehmen.

Kindergartengebühren und Verpflegungspauschalen

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