Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Entfernen von nicht benötigten Weidezaunanlagen

Der Jagdvorstand informiert aus gegebenem Anlass.

Leider kommt es immer wieder vor, dass sich Wildtiere in nicht benötigten Weidezäunen verfangen und verenden. Wie auch in dem  Artikel des Wetzlarer Druckes vom 05.01.2018  beschrieben, in dem das Verenden eines Rothirsches mit drastischen Bildern veröffentlicht wurde. Diese Situation hat die Jagdgenossenschaft auch in verschieden Revieren der Gemeinde Driedorf leider mehrfach mitgeteilt bekommen.

Flexible Kunststoffnetze (z.B. Flexi-Netz) und Litzen bergen gewisse Risiken, deshalb ist besonders darauf zu achten, dass diese lediglich während einer temporären Beweidung von Flächen verwendet und anschließend weggeräumt werden. Das Stehenlassen solcher Zaunsysteme widerspricht den allgemeinen Grundsätzen des Tierschutzgesetzes: niemand darf einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Es liegt in der Verantwortung des Tierhalters oder der Tierhalterin, nicht mehr benötigte Zäune sofort zu entfernen, wenn sie eine Gefahr für andere Tiere (und da gehören auch einheimische Wildtiere dazu) darstellen (vgl. §.4 Abs. 2 TSchG).

Der Jagdvorstand bittet darum, alte oder nicht benötigte feste oder temporäre Weidezaunanlagen zu beseitigen.

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