Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Entgeltverzeichnis für die Benutzung des Bürgerhauses Driedorf und der Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Driedorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat in ihrer Sitzung am 31.08.2021 das nachfolgende Entgeltverzeichnis für die Benutzung des Bürgerhauses Driedorf und der Dorfgemeinschaftshäuser beschlossen:

A: Entgelt

 Das Entgelt für die Nutzung des Bürgerhauses Driedorf beträgt pro Veranstaltungstag: 

  1. Saal, Nutzung 3/3 200,00 €
  2. Saal, Nutzung 2/3 150,00 €
  3. Saal, Nutzung 1/3 90,00 €                                       
  4. Vereinsraum bei kommerzieller Nutzung 30,00 €

Das Entgelt für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser beträgt pro Veranstaltungstag:

  1. Seilhofen und Roth 90,00 €
  2. Heiligenborn, Heisterberg, Münchhausen,
    Waldaubach 80,00 €

Das Entgelt beinhaltet die Nutzung der Küche und Theke sowie der Einrichtungsgegenstände. Die Stromkosten werden gesondert berechnet.

Dies gilt für die Durchführung von Familienfeierlichkeiten durch Bürgerinnen und Bürger sowie für Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften mit Sitz in der Gemeinde Driedorf, bei denen Eintrittsgeld erhoben oder Speisen und Getränke gegen Entgelt abgegeben oder andere Leistungen gegen Entgelt erbracht werden.

Für Beerdigungsfeierlichkeiten werden die o. g. Entgeltsätze um 25 % ermäßigt.

Die Dorfgemeinschaftshäuser und das Bürgerhaus Driedorf können auch für Chorproben, Übungsstunden, sonstige Aktivitäten wie z. B. Bastelabende etc. regelmäßig genutzt werden. Vereine, Verbände oder Musikschulen sind bei einer regelmäßigen Nutzung dieser Einrichtungen zur Abgabe einer Energiekostenpauschale verpflichtet. Die Energiekostenpauschale gliedert sich wie folgt:

Jährliche Energiekostenpauschale für Vereine mit Sitz in der Gemeinde Driedorf:

  • Bei einmaliger wöchentlicher Nutzung: 70,00 €
  • Bei zweimaliger wöchentlicher Nutzung: 100,00 €
  • Bei mehr als zweimaliger wöchentlicher Nutzung: 130,00 €
  • Für gemeinnützige Vereinigungen pro Jahr: 130,00 €
  • Für externe Vereine und Verbände pro Nutzung: 55,00 €

In Einzelfällen kann der Gemeindevorstand Sonderregelungen treffen.

B:  Unentgeltliche Benutzung

  1. Gemeinnützige Vereine sowie die Kirchen und Religionsgemeinschaften mit Sitz in der Gemeinde Driedorf können die Dorfgemeinschaftshäuser und das Bürgerhaus Driedorf für Jahreshauptversammlungen kostenfrei nutzen, sofern kein Eintrittsgeld erhoben oder Speisen und Getränke gegen Entgelt abgegeben oder andere Leistungen gegen Entgelt erbracht werden.
    Im Zweifelsfall entscheidet der Gemeindevorstand.
  1. Die Durchführung von Veranstaltungen der Gemeinde Driedorf, ihrer Organe und deren Teile (Fraktionen, Ausschüsse etc.) kostenfrei.
  1. Alle gemeinnützigen Vereine sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften mit Sitz in der Gemeinde Driedorf erhalten eine Bonuskarte für eine unentgeltliche Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser/des Bürgerhauses pro Kalenderjahr nach Abschnitt A.
    Die Karte ist für mehrere Jahre gültig. Eine Übertragung der Bonuskarte an Dritte ist nicht möglich.
    Für alle unentgeltlichen Veranstaltungen werden die anfallenden Stromkosten berechnet sowie die Kosten für den Verlust und Schäden an Einrichtungsgegenständen.

    Für die Benutzung der Küche und/oder Theke im Bürgerhaus Driedorf wird eine Kostenpauschale von 30,00 €URO /Tag erhoben.

C:  Kulturelle Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine der Gemeinde Driedorf

Gemeinnützige Vereine mit Sitz in der Gemeinde Driedorf zahlen die Hälfte der unter Abschnitt „A“ aufgeführten Entgelte, sofern der kulturelle und gemeinnützige Aspekt der Veranstaltung im Vordergrund steht und der Verein überwiegend selbst an der Veranstaltung mitwirkt (z. B. Konzerte, Theateraufführungen). 

D:  Kommerzielle und auswärtige Nutzung

Die Inanspruchnahme des Bürgerhauses Driedorf und der Dorfgemeinschaftshäuser für kommerzielle Veranstaltungen sowie Anmietungen durch externe natürliche und juristische Personen beträgt das 2,5-fache der in Abschnitt „A“ aufgeführten Beträge.

Veranstaltungen von natürlichen und juristischen Personen mit Sitz in der Gemeinde Driedorf, bei denen Speisen und Getränke verkauft werden und/oder Eintrittsgeld erhoben wird, die keine Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung nachweisen können, sind grundsätzlich als kommerzielle Veranstaltungen einzustufen.

Im Zweifelsfall entscheidet der Gemeindevorstand über die Höhe des zu zahlenden Entgeltes. 

E:   Abrechnung 

Die Abrechnung der Entgelte und Kosten wird dem Veranstalter im Nachgang zur Nutzung zur Zahlbarmachung übersandt. Rückständige Zahlungen werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben.

Das Entgeltverzeichnis tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt das bisherige Entgeltverzeichnis für das Bürgerhaus Driedorf und die Dorfgemeinschaftshäuser vom 14. Oktober 2014 außer Kraft. 

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Benutzungsordnung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Driedorf, 28.09.2021

Der Gemeindevorstand

gez. Braun
Carsten Braun
Bürgermeister

Zurück