Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Entsorgung von Grünschnitt im Außenbereich

Es wird vermehrt festgestellt, dass Grünschnitt im Außenbereich der Gemeinde abgeladen und entsorgt wird.

Hierbei handelt es sich um einen Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) §§ 15 und 17, wonach die Besitzer von Abfällen verpflichtet sind, diese zu beseitigen und dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Laut Abfallgesetz müssen Gartenabfälle zu Kompostieranlagen und Grünschnittcontainer gebracht werden, wenn man diese nicht selbst im Garten kompostiert. Wer seinen Grünschnitt im Wald, in Grünanlagen oder auf ähnlichen Flächen entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000,00 Euro geahndet werden kann.

Auf dem Wertstoffhof in Seilhofen besteht die Möglichkeit der ordnungsgemäßen kostenlosen Entsorgung.

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Driedorf

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