Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Entwurf der 1. Nachtragssatzung der Gemeinde Driedorf für das Haushaltsjahr 2009

Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der

1. Nachtragssatzung der Gemeinde Driedorf für das Haushaltsjahr 2009.

Der Entwurf der 1. doppischen Nachtragssatzung mit ihren Anlagen der Gemeinde Driedorf für das Haushaltsjahr 2009 wurde in der Gemeindevertretersitzung am 29. September 2009 eingebracht und liegt gemäß § 97 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Zeit

von Montag, den 12.10.2009 bis einschließlich Freitag, den 23.10.2009

in der Gemeindeverwaltung Driedorf, Wilhelmstraße 16 (Zimmer 1.07), während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

35759 Driedorf, den 05.10.2009

Der Gemeindevorstand

Kühn
Bürgermeister

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