Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Fertigstellung der Straßenbaumaßnahme Lindenweg, Ortsteil Heiligenborn

Fertigstellungsbeschluss Lindenweg Heiligenborn

Gemäß § 5, Abs. 1 und 2, der Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Driedorf vom 16.09.2009 (MTB für die Gemeinde Driedorf Nr. 25/2009) in Verbindung mit § 11, Abs. 9, des Hessischen Kommunalabgabengesetzes (HessKAG) vom 17.03.1970 (GVBL. I S. 225), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.11.2012 (GVBl. I S. 436), stellt der Gemeindevorstand Driedorf hiermit die Fertigstellung der Straßenbaumaßnahme Lindenweg, Ortsteil Heiligenborn, fest.

Durch den Lindenweg erschlossen sind insbesondere die Grundstücke der Gemarkung Heiligenborn, Flur 1, Flurstück 41/1 (Bornweg 19), Flurstücke 46/1, 45/1 und 47/1 (Bornweg 21), Flurstück 42 (Lindenweg 1) sowie das Flurstück 43 (Lindenweg 3).

Durch diese Feststellung sind die Voraussetzungen zur Veranlagung von Straßenbeiträgen gegeben.

35759 Driedorf, 07.10.2013

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Driedorf

gez. Hardt
Bürgermeister

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