Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Fertigstellung von Teilbaumaßnahmen der Wasserversorgung

Sonderbaugebiet "Unter der Heeg" des Ortsteiles Heisterberg

Fertigstellungsbeschluss Unter der Heeg, Heisterberg

Gemäß § 21 Abs. 1 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Driedorf vom 29. November 1993 (MTB für die Gemeinde Driedorf, Nr. 49/1993), zuletzt geändert am 12.12.2012 (MTB für die Gemeinde Driedorf, Nr. 50/2012), in Verbindung mit dem Hessischen Gesetz über Kommunale Abgaben vom 17.03.1970 (GVBL. I S. 225), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.11.2012 (GVBl. I S. 436), wird die Wasserversorgungsteilbaumaßnahme in dem Sonderbaugebiet "Unter der Heeg" des Ortsteiles Heisterberg

im Bereich der Grundstücke Unter der Heeg Nr. 5, 5a, 7, 9 bis 26, 28, 30 , 32, 32a, 34, 34a, 34b, 34c, 35 - 46 sowie 48

für fertiggestellt und betriebsbereit erklärt. Durch diesen Teilabschnitt der gemeindlichen Wasserversorgungsanlage sind insbesondere die Flurstücke 45/2, 45/1, 55, 67/2, 67/1, 31, 71/1, 30/2, 30/1, 72/1, 29, 73, 28, 74/1, 27, 75/1, 26, 76/1, 25, 76/2, 24, 76/3, 23, 22, 21, 20/2, 20/1, 19/4, 19/3, 19/2, 19/1, 75/2, 74/2, 72/2, 71/2, 70, 69 und 68, 65/2, 65/1, 66, 54, 47, 46, 41der Flur 2 im Ortsteil Heisterberg erschlossen.

Mit der tatsächlichen Fertigstellung entsteht die Beitragspflicht für die erschlossenen Grundstücke. Somit ist die Voraussetzung zur Veranlagung von Wasserbeiträgen gegeben.

Driedorf, 13.01.2014

Der Gemeindevorstand

gez. Hardt
Hardt
Bürgermeister

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