Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Fertigstellungsbeschluss des Straßenausbauabschnittes in der Hofwiesenstraße im Ortsteil Roth

Gemäß § 5, Abs. 1 und 2, der Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Driedorf vom 16. Juni 2009 in Verbindung mit § 11, Abs. 9, des Hessischen Kommunalabgabengesetzes in der zurzeit gültigen Fassung stellt der Gemeindevorstand Driedorf hiermit die Fertigstellung des Straßenausbauabschnittes in der

Hofwiesenstraße im Ortsteil Roth,

von der Einmündung des Baugebietes Hofwiese (mit den Straßen Am Schönblick und Amselweg teilweise) bis zum Ortsende in Richtung Heiligenborn (Verbindungsweg zwischen Hofwiesenstraße und Ski-Ranch-Weg), insbesondere im Bereich der Grundstücke Flur 1, Flurstücke 232/1, 44/1 und 44/2, 231, 43, 230, 42, 229, 39 und 41, 40/2, 228, 190, 227, 189, 226, 186, 225, 185/3, 202/1, 203, 183 und 182 und 181, 204/1, 180, 204/2, 205/2 und 205/1,
Hofwiesenstraße 1 – 21 sowie 23 und die Anwesen Rother Straße 35 und Am Rother Berg 1

fest.

Hierdurch sind die Voraussetzungen zur Veranlagung von Straßenbeiträgen gegeben.

35759 Driedorf, 07.09.2009
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Driedorf

gez.
Kühn, Bürgermeister

 

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