Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Fertigstellungsbeschluss Kahlberg

Gemäß § 6, Abs. 1 und 2, der Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Driedorf in der Fassung vom 01.06.1994 (MTB für die Gemeinde Driedorf Nr. 23/1994) in Verbindung mit § 11, Abs. 9, des Hessischen Kommunalabgabengesetzes (HessKAG) vom 17.03.1970 (GVBL. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl. I S. 54) stellt der Gemeindevorstand Driedorf hiermit die Fertigstellung der Straße

Kahlberg im Ortsteil Driedorf,

im Bereich der Grundstücke Flur 27, Flurstücke 36/1, 37/10, Schulberg 5 und 7, Flurstücke 39/6, 30, 38/4, 38/3, 37/4, Kahlberg 1, 2, 3, 5 und 7, Flurstücke  34/1 und 35/2, 33/1, 31 und 32, Eulersgarten 2, 4, und 6, Flurstück 39/7, Höllkopfstraße 14 sowie Flur 3, Flurstücke 102/2 und 102/3, Höllkopfstraße 12,

fest.

Durch diese Feststellung sind die Voraussetzungen zur Veranlagung von Straßenbeiträgen gegeben.

35759 Driedorf, 27.07.2011

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Driedorf
gez.
Hardt
Bürgermeister

Lageplan zum Fertigstellungsbeschluss Kahlberg, Driedorf
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