Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Fertigstellungsbeschluss Sudetenstraße

Gemäß § 5, Abs. 1 und 2, der Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Driedorf vom 01.06.1994 (MTB für die Gemeinde Driedorf Nr. 23/1994) in Verbindung mit § 11, Abs. 9, des Hessischen Kommunalabgabengesetzes (HessKAG) vom 17.03.1970 (GVBL. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl. I S. 54) stellt der Gemeindevorstand Driedorf hiermit die Fertigstellung der

Sudetenstraße im Ortsteil Driedorf,

im Bereich der Grundstücke Flur 22, Flurstücke 15/16, 15/21 und 15/32, 15/15,  15/22 und 15/31, 15/14, 15/23 und 15/30, 15/13, 15/24 und 15/29, 15/11 und 15/12, 15/25 und 15/28 sowie 15/26 und 15/27,
(Sudetenstraße 1 – 10 und 12),

fest.

Durch diese Feststellung sind die Voraussetzungen zur Veranlagung von Straßenbeiträgen gegeben.

35759 Driedorf, 21.02.2011

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Driedorf

gez. Hardt                         -Siegel-
Hardt
Bürgermeister

Fertigstellungsbeschluss Sudetenstraße
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