Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Fertigstellungsbeschluss

Höllkopfstraße im Ortsteil Driedorf

Gemäß § 5, Abs. 1 und 2, der Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Driedorf vom 16. Juni 2009 in Verbindung mit § 11, Abs. 9, des Hessischen Kommunalabgabengesetzes in der zurzeit gültigen Fassung stellt der Gemeindevorstand Driedorf hiermit die Fertigstellung des Straßenausbauabschnittes in der

Höllkopfstraße im Ortsteil Driedorf,

von der Einmündung des Sonnenweges bis zum Ende insbesondere im Bereich der Grundstücke Flur 27, Flurstücke 56/4 (Höllkopfstraße o. Nr.), 56/11 und 56/10 (Höllkopfstraße 13), 56/6, 56/7, 56/8 und 56/9 (Höllkopfstraße 15), 57/2, 57/3 und 57/4 (Höllkopfstraße 17), 58/4 (Höllkopfstraße 19), 55/1 (Höllkopfstraße 20), 55/2 (Höllkopfstraße 22), 55/3 (Höllkopfstraße 24), 55/4 (Höllkopfstraße 26), 55/5 (Höllkopfstraße 28), 55/6 (Höllkopfstraße 30), 55/7 (Höllkopfstraße 32) und 55/8 (Höllkopfstraße 36),

fest.

Hierdurch sind die Voraussetzungen zur Veranlagung von Straßenbeiträgen gegeben.

35759 Driedorf, 15.02.2010

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Driedorf

Kühn, Bürgermeister

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