Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf
Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.
Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewebezentralregister können jetzt online beantragt werden
Das Bundesamt für Justiz informiert!
Führungszeugnis online beantragen
Sie benötigen ein Führungszeugnis für die Bewerbung um einen Arbeitsplatz, für die
ehrenamtliche Jugendarbeit oder zur Aufnahme eines Gewerbes? Sparen Sie sich
den Behördengang und stellen Sie Ihren Antrag jederzeit bequem im Internet. Keine
Warteschlange, keine Beschränkungen durch Öffnungszeiten! Das Online-Portal des Bundesamts für Justiz ist an allen Wochentagen rund um die Uhr für Sie da.
Welches Führungszeugnis kann ich online beantragen?
- Führungszeugnis für private Zwecke
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke
- Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Das Europäische Führungszeugnis kann nicht online beantragt werden.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online beantragen
Auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie online beantragen.
Solche Auskünfte benötigen Gewerbetreibende und Unternehmen, die sich beispielsweise
in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben.
Welche Auskunft kann ich online beantragen?
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
Was benötige ich für den Onlineantrag?
- Einen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit Online- Ausweisfunktion
- Ein am Computer angeschlossenes Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments
- Eine auf dem Computer installierte Ausweis-App2
- Eine Master- oder Visacard bzw. ein Konto bei einer Bank, die das Verfahren giropay unterstützt
- Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen
Wie erhalte ich das Führungszeugnis bzw. die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister?
Aus Sicherheitsgründen können Sie das Führungszeugnis nicht selbst ausdrucken.
Das Führungszeugnis für private Zwecke wird Ihnen mit der Post zugeschickt. Das
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird unmittelbar an die Behörde
gesandt. Dies gilt auch für Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.
Kontakt
Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Tel.: +49228 99 410-5550
E-Mail: registerauskunft-online@bfj.bund.de