Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Geänderte Vorschriften für die Anzeige eines Zweckfeuers

Anzeige muss zwingend schriftlich mindestens 48 Stunden vorher vorliegen!!

Nach Informationen der Polizei kommt es wieder vermehrt zu illegaler Müllverbrennung unter dem Deckmantel der Anzeige eines Zweckfeuers.

Da sich die Bandbreite der illegalen Müllverbrennung vom Bereich der Ordnungswidrigkeit bis hin zum Straftatbestand spannt und zum Teil umfangreiche Ermittlungen sowie verschiedenste Haftungsfragen nach sich zieht, muss die Anzeige zwingend schriftlich gemäß nachfolgendem Vordruck erfolgen.

Der Vordruck kann im Bürgerbüro abgeholt werden und steht auch auf der Internetseite unter www.driedorf.de/formulare.html zur Verfügung.

Eine Telefonische Anzeige ist nicht mehr möglich!!

Da es in der Vergangenheit sehr häufig zu kurzfristigen Anzeigen gekommen ist, welche weder von der Polizei noch von der Zentralen Leitstelle verarbeitet werden konnten, müssen die Anzeigen zwingend 48 Stunden vorher vorliegen. Ist dies nicht der Fall können die Anzeigen nicht als Zweckfeuer verarbeitet werden.
Sollten dann Meldungen über ein Feuer bei der Polizei oder der Leitstelle eingehen, führt dies automatisch zu einem Einsatz der Feuerwehr welcher kostenpflichtig ist.

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