Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Gehwege sind freizuhalten.

Aus gegebenem Anlass weist das Ordnungsamt der Gemeinde Driedorf darauf hin, dass die Gehwege freizuhalten sind.

Folgende Regelungen gelten hierfür:

  1. Parken auf dem Gehweg ist verboten!
  2. Das dauerhafte Abstellen von Müllgefäßen auf dem Gehweg ist verboten!
  3. Das Aufstellen von Containern, Baugerüsten usw. sowie das Ablagern von Baumaterial usw. ist Genehmigungspflichtig! Der Antrag hierfür ist beim Ordnungsamt zu stellen.
  4. Das sogenannte „Lichtraumprofil“ ist ebenso freizuhalten wie Straßenlampen und Verkehrsschilder!
    • Lichtraumprofil = Pflanzenbewuchs darf bis zu einer Höhe von
      • 2,30 m nicht in den Gehweg,
      • 2,50 m nicht in einen Radweg sowie
      • 4,00 m nicht in die Fahrbahn ragen. 
      • Über der gesamten Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 m frei bleiben.

Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Werden sie durch überhängende Äste oder sonstige Hindernisse auf dem Gehweg zum Ausweichen auf die Straße verleitet bzw. gezwungen, besteht erhöhte Unfallgefahr für sie. Neben der möglichen Verletzung des Kindes drohen Ihnen erhebliche Schadensersatzforderungen. Das Gleiche trifft auf Fußgänger und Personen mit Kinderwagen zu.

Nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht und beachten Sie diese Hinweise.

Als Verkehrsteilnehmer erwarten Sie, dass andere Verkehrsteilnehmer und Grundstückseigentümer bzw. -besitzer alles unternehmen, um Sie selbst und Ihre Angehörigen vor Gefahren zu schützen.

Legen Sie diesen Maßstab auch an Ihr eigenes Verhalten an.

Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentümer bzw. -besitzer verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden können.
Diese Schadensersatzansprüche betreffen im Schadensfall auch Verkehrsteilnehmer welche auf dem Gehweg parken, wenn hierdurch o.g. Verkehrsteilnehmer gezwungen werden, den ihnen zugedachten Verkehrsraum (Gehweg) zu verlassen und auf die Fahrbahn auszuweichen.

Ordnungsamt
der Gemeinde Driedorf

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