Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Grabräumungen auf den Friedhöfen

Wenn Sie eine Grabstätte durch unseren Bauhof einebnen lassen möchten, senden Sie bitte bis zum 31.03.2021 einen schriftlichen Antrag an unsere Friedhofsabteilung.

Einen entsprechenden „Antrag auf Einebnung von Grabstätten“ finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Driedorf.

Für die Beseitigung von Grabmalen, Abdeckplatten, Rahmen und Fundamenten berechnet die Gemeinde

  1. a) bei Reihengräbern 150,00 €
  2. b) bei Doppelgräbern 300,00 €
  3. c) bei Wiesengräbern 100,00 €
  4. d) bei Kindergräbern 80,00 €
  5. e) bei Urnengräbern 100,00 €
  6. f) bei Urnendoppelgräbern 130,00 €.

Bei Rückfragen stehen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter Herr Peter Junker, Raum 2.04, Telefonnummern 02775 9542-24 und 0151 24064440 sowie Frau Petra Schuster, Telefonnummer 02775 9542-26 im Rathaus zur Verfügung.

Später eingehende Anmeldungen, können für die Räumung im Frühjahr leider nicht mehr berücksichtigt werden.

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