Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Grünschnitt gehört nicht in den Wald

Illegale Ablagerungen führen zu überdüngten Böden

Wer Gartenabfälle in Wald und Flur entsorgt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit und schadet der Umwelt. Darauf weist die Abfallwirtschaft Lahn-Dill (AWLD) hin. Gras- und Strauchschnitt, Laub und Wurzeln aus dem Garten gelten als Abfall und sind als solcher zu entsorgen.

Nicht umsonst warnt das Bundesamt für Naturschutz vor der Ablagerung von Gartenabfällen in freier Natur. Gärung und Fäulnisbildung setzten den Bäumen zu und durch den veränderten Nähstoffhaushalt werden anspruchsvolle Pflanzenarten verdrängt.

Häufig wachsen an solchen wilden Abladestellen nur noch Brennnesseln. Sogar Folgen für das Grundwasser sind denkbar. Gartenabfälle können außerdem Wurzeln, Knollen oder Samen von nicht heimischen und konkurrenzstarken Pflanzen enthalten, die das sensible Ökosystem nachhaltig stören.

Die Abfallwirtschaft Lahn-Dill weist ausdrücklich darauf hin, zur Entsorgung von Gartenabfällen die Biotonne sowie die kostenlosen Wertstoffhöfe zu nutzen. Große Mengen Grünschnitt nimmt auch das Abfallwirtschaftszentrum Aßlar oder die Kompostierungsanlage in Dillenburg-Oberscheld (Deponie Schelderwald) gegen ein geringes Entgelt entgegen.

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