Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf
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Hauptsatzung der Gemeinde Driedorf im Landkreis Lahn-Dill-Kreis
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat in der Sitzung am 24. März 2020 folgende Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Driedorf, in der Fassung vom 28. Februar 2013, zuletzt geändert am 25.März 2015, beschlossen:
Artikel 1
- 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Driedorf erhält folgende Fassung:
- Der Ortsbeirat besteht
im Ortsbezirk Driedorf aus 5 Mitgliedern,
im Ortsbezirk Heiligenborn aus 5 Mitgliedern,
im Ortsbezirk Heisterberg aus 5 Mitgliedern,
im Ortsbezirk Hohenroth aus 5 Mitgliedern,
im Ortsbezirk Mademühlen aus 5 Mitgliedern,
im Ortsbezirk Münchhausen aus 5 Mitgliedern,
im Ortsbezirk Roth aus 5 Mitgliedern,
im Ortsbezirk Seilhofen aus 5 Mitgliedern,
im Ortsbezirk Waldaubach aus 5 Mitgliedern.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt zum 01. April 2021 in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt!
Driedorf, 24.03.2020
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Driedorf
gez. Carsten Braun
Carsten Braun
Bürgermeister