Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf
Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.
Hausbrandbeihilfe für die Heizperiode 2011 / 2012
Allen Personen, die zum Kreis der Minderbemittelten gehören, aber weder laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel 3 erhalten oder Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach Kapitel 4 des Sozialgesetzbuches (SGB) XII, bzw. Empfänger von ergänzender Hilfe im Rahmen der Kriegsopferfürsorge sind, kann eine Hausbrandbeihilfe auf Antrag gewährt werden.
Erwerbsfähige Personen können ihre Anträge nach dem SGB II direkt bei der Verwaltungsstelle der Lahn-Dill-Arbeit GmbH, Wilhelmstraße 16, 35683 Dillenburg, stellen.
Alle anderen minderbemittelten Personen, die in der Gemeinde Driedorf leben, können entsprechende Anträge über die Gemeindeverwaltung Driedorf, Wilhelmstraße 16, stellen. Ansprechpartnerin ist Frau Lenzer, Zimmer 0.04.
Für den Personenkreis der Minderbemittelten gelten folgende Regelsätze als Berechnungsgrundlage:
Haushaltsvorstand und Alleinstehende | 364,-- € |
Für Ehegattinnen und Ehegatten sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner die zusammen jeweils | 328,-- € |
Für eine erwachsene Person, die weder einen eigenen Haushalt führt, noch als Ehegatte / Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftlicher Gemeinschaft lebt | 291,-- € |
Hauhaltsangehörige ab Beginn des 15. Lebensjahres | 287,-- € |
Haushaltsangehörige ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres | 251,-- € |
Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres | 215,-- € |
Hinzu kommen noch die Kosten der Unterkunft sowie eventuelle zu gewährende Mehrbedarfe gem.
§ 30 SGB XII.