Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Driedorf für das Haushaltsjahr 2014

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat in ihrer Sitzung am 09. September 2014 die Haushaltssatzung 2014 beschlossen. Der Landrat des Lahn-Dill-Kreises hat gemäß Schreiben vom 14. Oktober 2014 die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Aufnahme von Krediten im Rahmen des § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014, wobei zwei Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 440.000 Euro unter den Vorbehalt der Einzelkreditgenehmigung gestellt wurden und somit zunächst ein Kreditrahmen von 533.595 Euro zur Verfügung steht, erteilt.

Zudem wurde die Genehmigung zur Inanspruchnahme der im Rahmen des § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen erteilt. Die Genehmigung zur Aufnahme von Kassenkrediten nach § 4 der Haushaltssatzung wurde ebenfalls erteilt.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung 2014 sowie die Genehmigungsverfügung mit Auflagen des Landrates des Lahn-Dill-Kreises öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan 2014 wird an sieben Tagen, und zwar in der Zeit vom
Montag, den 17. November 2014 bis einschließlich Donnerstag, den 27. November 2014 während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Driedorf, Wilhelmstraße 16, Zimmer 1.07, zu jedermanns Einsicht, öffentlich ausgelegt.

Die Auslegung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Driedorf, den 14. November 2014

Der Gemeindevorstand

gez. Hardt, Bürgermeister

 

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