Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Heizkostenzuschuss

Gewährung auf Leistungen zur Selbstbeschaffung von Heizmaterial

Gewährung auf Leistungen zur Selbstbeschaffung von Heizmaterial (Festbrennstoffe – Holz/Kohle – Heizöl) für Minderbemittelte nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) XII

Die Abteilung Soziales und Integration des Lahn-Dill-Kreises weist darauf hin, dass minderbemittelte Personen bei Bedarf die Möglichkeit haben, einen Antrag zur „Selbstbeschaffung von Heizmaterial“ bei den zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen zu stellen.
Ein fester Zeitrahmen für die Antragstellung entfällt.

Beziehen Sie bereits laufende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII – Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, sowie ergänzende Hilfen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge – erhalten Sie ein gesondertes Schreiben durch das Wohnhilfebüro des Lahn-Dill-Kreises, in dem sie zu Ihren Heizkosten befragt werden. Anschließend werden diese Daten an Ihre zuständige Sachbearbeiterin / Ihren zuständigen Sachbearbeiter weiter geleitet. eine gesonderte Antragstellung ist deshalb für Sie nicht erforderlich!

Beziehen Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, müssen Sie Ihren Antrag direkt bei der für sie zuständigen Verwaltungsstelle des Kommunalen Jobcenters Lahn-Dill, Sophienstraße 5, 35576 Wetzlar bzw. Wilhelmstraße 16 – 22, 35683 Dillenburg stellen.

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