Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Herbsterlass des Hess. Innenministers und die Auswirkungen auf die Kommunen

In der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 08.Juli 2014 wurde die Bitte geäußert, dass über das Mitteilungsblatt dargestellt wird, welche Auswirkungen der Herbsterlass des Hess. Innenministers Peter Beuth (CDU) auf die Kommunen hat.

Anläßlich der Jahreshauptversammlung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, bei der Bürgermeister Hardt die Gemeinde Driedorf vertreten hatte, hielt der Präsident des HSGB, der Bürgermeister der Stadt Bad Vilbel Dr. Thomas Stöhr (CDU), eine bemerkenswerte Rede, die in Auszügen nachfolgend wiedergegeben wird:

Geschäftsbericht des Präsidenten Dr. Thomas Stöhr zur Mitgliederversammlung des HSGB am 27. März 2014 in Bad Vilbel

"…Ich will nur mal zwei Kernbereiche aufzeigen und es in den Worten des Staatsgerichtshofs darlegen:

Erste Kernaussage:

„Die Gemeinden haben einen aus dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht abgeleiteten Anspruch gegen das Land Hessen auf angemessene Finanzausstattung. Die Garantie einer angemessenen Finanzausstattung verlangt jedenfalls, dass die Kommunen in der Lage sind, neben Pflichtaufgaben auch ein Mindestmaß an freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen.“

Oder lassen Sie es mich einmal so ausdrücken:

Es besteht ein Anspruch jeder Gemeinde nicht nur darauf, dass man nicht schon beim finanziellen Aderlass der vielen Pflichtaufgaben zu Boden geht, sondern vielmehr auch darauf, dass noch ein Spielraum für freiwillige Aufgaben verbleibt; also dass auch etwas für die spezifischen Belange eines Ortes, der nicht schon bis auf das Letzte in Gesetzen reglementiert wird, übrig bleibt.

Und noch ein zweites Zitat will ich hier anbringen:

„Das Land Hessen hat den Finanzbedarf der Kommunen nicht ermittelt und ist damit den verfahrensrechtlichen Mindestanforderungen an eine Finanzausgleichsentscheidung nicht gerecht geworden.“

Alles das sind Auszüge aus den amtlichen Leitsätzen dieser übrigens einstimmig ergangenen Entscheidung des Staatsgerichtshofs. Dabei hätte das Land ja gewarnt sein können. Diese Niederlage vor dem Staatsgerichtshof hätte man sich auch ersparen können, wenn man auf die Proteste unserer Mitgliedskommunen und auf die Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes im Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig gehört hätte. Speziell die Kürzung des Kommunalen Finanzausgleichs um zunächst 344 Mio. € per anno, aktuell sind es sogar mehr als 380 Mio. €, haben dann das Fass zum Überlaufen gebracht. Und bis heute besteht die Forderung, diese Kürzung schnellstmöglich rückgängig zu machen.

Das Urteil an sich lässt dem Gesetzgeber nun Zeit bis 2016, einen sachgerecht ausgestalteten KFA auf die Beine zu stellen. Was wird sich ändern? Drei Punkte stechen hervor:

  • Erstens kann das Land eben nicht einfach mehr nach Gefühl entscheiden. Es muss immer prüfen, ob die Kommunen im Durchschnitt ihre Aufgaben noch bezahlen können.
  • Zweitens muss das Land genauer hinsehen: Dem Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011 lag, etwas zugespitzt gesagt, die folgende Arbeitsteilung zu Grunde: Frankfurt bekommt jahrelang hohe Gewerbesteuern (bis 2008), deshalb bekommen Alsfeld und Co. ab 2011 verringerte Zuweisungen. Der Staatsgerichtshof sagt klipp und klar: Die kommunalen Gruppen muss das Land separat betrachten, kreisangehörige Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise.
  • Drittens muss das Land den KFA regelmäßig überprüfen und neu austarieren.

In den letzten Jahren hat der hessische Gesetzgeber oft ad-hoc-Änderungen vorgenommen. In einem Fall gab man dem nach, der am Lautesten schrie: 2006 drohten die Landkreise mit Verfassungsklage. Was machte das Land: Es verbreiterte die Kreisumlagegrundlagen. So geht´s eben künftig nicht mehr. Auch das stellt das Alsfeld-Urteil nämlich klar. Es darf zwar Umlagen geben, es dürfen neue Umlagen eingeführt werden. Aber das Land muss nachvollziehbar nachweisen, dass die Umlagezahler nach Umlagen noch finanzielle Luft zum Atmen haben.

Nur zwei zentrale Punkte will ich hier nennen:

Zum einen sind es die wachsenden Umlagen, die den kreisangehörigen Städten und Gemeinden immer wieder jeden Spielraum rauben. Sei es die vor wenigen Jahren neu eingeführte „Grunderwerbsteuerkompensationsumlage“,
die die Gemeinden zusätzlich belasten, oder auch die steigenden Kreis und Schulumlagen. Letztere steigen nicht nur durch die erwähnte Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen, sondern auch dadurch an, dass immer mehr Landkreise aufsichtsrechtlich gezwungen sind, die Umlagesätze auf das höchst zulässige Maß hochzuschrauben.

Ich glaube, es ist kaum jemand unter uns, der nicht auch das Ziel der Generationengerechtigkeit und das Ziel der Schuldenbremse nachhaltig unterstützt. Es kann aber nicht sein, dass dies die Städte und Gemeinden als schwächstes und letztes Glied in der Kette in besonderem Maße auszubaden haben. Das Land ist auch für die Finanzausstattung der Kreise mitverantwortlich. Auch das hat der Staatsgerichtshof im Alsfeld-Urteil klar gesagt. Und das Bundesverwaltungsgericht hat zu den Umlagen ausgeführt: Die Kreise dürfen nicht all ihre Haushaltsnöte auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden abwälzen, sie müssen sich auch an das Land und den Bund halten. Und hier müssen auch die neuen finanziellen Spielräume die nun den Kreisen vom Bund her zuwachsen (ich denke da an die anstehende Übernahme der Kosten im Rahmen zugesagten Eingliederungshilfe) genutzt werden, dass auch den kreisangehörigen Kommunen mehr finanzielle Luft zum Atmen bleibt.

Der andere große Bereich sind die Kosten für die Kinderbetreuung:

Auch hier glaube ich, dass wir alle eine angemessene Kinderbetreuung und auch Investitionen hierfür für eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe erachten. Was uns aber aufregt ist, dass andere einen Rechtsanspruch verkünden und sich dafür loben lassen, aber letztlich für die Durchführung nicht ausreichende finanzielle Mittel bereitstellen.

Oder anders ausgedrückt:

Wenn von den Städten und Gemeinden in den vergangenen Jahren gewaltige Investitionssummen für den Ausbau abgefordert werden, dadurch die jährlichen Abschreibungen steigen und aufgrund der gestiegenen Anzahl von Plätzen die gemeindlichen Zuschüsse nach oben schnellen, dann kann man nicht so tun, dass es die bösen Gemeinden wären, die ihre Ausgaben nicht im Griff hätten. Hier wäre vielmehr eine deutlichere Unterstützung angesagt gewesen.

Ein Beispiel aus der Praxis, das für alle unsere Städte und Kommunen steht:

Im vergangenen Jahr konnte ich hier in dieser Stadt Bad Vilbel eine neue Einrichtung für Kinder im Alter unter 3 Jahren eröffnen. Die Gesamtkosten betrugen rund 2 Mio. €. Die Fördermittel beliefen sich lediglich auf 580.000 €. Fast drei Viertel trug die Stadt allein. Und bei den laufenden Kosten, sieht dies nicht viel anders aus. Hier ist das Missverhältnis ähnlich krass. Allein in Bad Vilbel beläuft sich das aktuelle städtische Defizit nach Abzug aller Zuschüsse, nach Abzug aller Elternbeiträge im Bereich der Kinderbetreuung für Ü3 und U3 auf rund 7,7 Mio. €. – Und dies alles mit steigender Tendenz!

Wenn man von Bund über Land einhellig erklärt, dass die gute und verlässliche Kinderbetreuung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe wäre, dann müssen auch diese Kosten eine angemessene Berücksichtigung im kommunalen Finanzausgleich finden.

Um es klar zu sagen, ohne die Defizite in dem Bereich der Kinderbetreuung,
hätte die überwiegende Zahl der hessischen Städte und Gemeinden schon längst ausgeglichene Haushalte.

Und noch eins sei mit Blick auf die Zukunft angemerkt:

Die Aussage des Koalitionsvertrags, wonach man sich nun auch verstärkt um die Betreuung von Grundschulkindern kümmern will, kann ich aus Sicht der Eltern nur begrüßen. Auch als kommunaler Bürgermeister habe ich da überhaupt nichts dagegen einzuwenden. Ich rate aber allen kommunalen Spitzenverbänden und allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern wachsam zu sein, dass nicht doch wieder die großen Versprechungen letztlich auf der Ebene der Städte und Gemeinden umgesetzt und dort maßgeblich finanziert werden sollen.

Ganz aktuell stehen bei vielen unserer Mitglieder Aufwendungen zur Flüchtlingsbetreuung an. Und auch hier müssen wir einen fairen Umgang einfordern. Die Städte und Gemeinden stellen sich trotz hoher Belastungen mit Rettungsschirm und Haushaltskonsolidierung der Lösung dieser Aufgabe nicht in den Weg, sondern arbeiten hieran konstruktiv mit, insbesondere aus Menschlichkeit und Respekt vor den Schicksalen der betroffenen Menschen. Wir fordern aber eine faire Behandlung von Bund, Land und Kreis. Es kann nicht sein, dass ein Landkreis angesichts eigener Finanzprobleme die Frage der Unterkunft weitgehend von sich weg auf die kreisangehörigen Gemeinden verlagern will und dazu anbietet, die Gemeinde könnte ja die angemieteten Kreiseinrichtungen in der Gemeinde übernehmen.

Es kann nicht sein, dass hier Kostenerstattungen im Raum stehen, die insbesondere im Ballungsraum mit dem bekannten Wohnungsproblemen, jenseits der Realität liegen und hier ein weiteres Loch in die Gemeindekasse reißen.

Neben diesen großen Aufgaben sind aber auch oft die kleinen Probleme, die unseren Mitgliedern oft das Leben schwer machen, und dies dann, wenn die Bürokratiefalle zuschlägt oder Überreglementierung droht.

Nur einige Punkte dazu:

Ich komme nochmal zurück zu dem eben genannten Fall des neuen Kinderhauses hier in Bad Vilbel. Was für einen Sinn macht es, wenige Woche nach Einweihung des Neubaus, der alle Genehmigungen der Bauaufsicht und alle Genehmigungen der Zuschussgeber erhalten hat, nun nochmal die Größe des Schlafraums mit dem Zollstock nachgemessen wird, ob man nun doch nur 10 oder 11 Schlafplätze statt 12 genehmigen könne.

Auch das Thema Herbsterlass zur Genehmigung der kommunalen Haushalte will ich noch zu sprechen kommen. Ich will dazu nur eins sagen:

Ich glaube es geht wirklich nicht darum, dass man Gebührenhaushalte ausgleichen, Eröffnungsbilanzen vorlegen und Konsolidierungspläne erarbeiten will. Es geht uns zu forderst darum klarzustellen, dass es nicht stimmt, dass die hessischen Städte und Gemeinden keinen Sparwillen hätten oder nichts zur Haushaltskonsolidierung beitragen wollen.

Wer Dorfgemeinschaftshäuser schließt, wer Büchereien in Frage stellt, wer über die Einführung von Zweitwohnungssteuer, Kampfhundesteuer bis hin zur Pferdesteuer nachdenkt, der tut dies nicht, weil er damit neue Freunde in seinem Ort, in seiner Gemeinde gewinnen will, sondern weil ihm bereits das Wasser, oder besser die Auflagen bis zum Halse stehen.

Deshalb geht es uns in erster Linie um eine Behandlung mit Augenmaß, um Gespräche mit der Kommunalaufsicht unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Gegebenheiten und um Hilfestellung im konkreten Fall. Das ist es, was wir neben einer angemessenen Finanzausstattung für unsere Städte und Gemeinden einfordern.

Ein weiteres tägliches Ärgernis sind die wachsenden Standards:

Wir stehen kurz vor der Europawahl. Wenn ich das richtig überblicke, haben sich nahezu alle politischen Parteien für eine Deregulierung ausgesprochen. Ich kann das nur begrüßen, muss aber zugeben, dass mir aufgrund der vielfältigen Erfahrung schon etwas der Glaube hieran fehlt.

Nur ein Beispiel, wo man in meinen Augen sofort loslegen könnte:

Die Einführung des neuen Europäischen Buchführungsstandards EPSAS (European Public Sector Accounting Standards), der auch bis auf den kommunalen Bereich durchschlagen soll. Übrigens schätzt die EU-Kommission die Einführungskosten dafür alleine in Deutschland für die öffentliche Hand auf bis zu 2,7 Milliarden Euro (Quelle: DStGB „Position“ vom 26.02.2014).

Wir alle haben doch erst mit großem Aufwand unsere Buchführung umgestellt. Was macht das für einen Sinn, frage ich mich, oder besser, glauben Sie wirklich, dass Europa daran scheitern wird, wenn beispielhaft unsere Mitgliedsstadt Maintal in Hessen auf einen anderen Kontorahmen bucht wie ihre griechische Partnerstadt aus Katerini in Makedonien?

Ein weiteres Beispiel:

Stehen wir wirklich vor einer deutschlandweiten oder europäischen Umweltkatastrophe, wenn der letzte Meter zwischen der privaten Toilettenschlüssel und dem Abwasserhauptkanal nicht alle paar Jahre mit einer Spezialkamera auf feinste Risse untersucht und kommunal überwacht wird?

Wir empfangen in unseren Städten Delegationen aus dem Ausland, die sich über den hohen Standard unserer über Jahre hinweg mit Millionenbeträgen ausgebauten Kläranlagen informieren. Kann man sich nicht auch mal freuen über den bereits erreichten hohen Standard und sich fragen, ob diese Gelder anderswo - durchaus auch im Sinne der Umwelt - besser eingesetzt wären?

Es ist meines Erachtens ein Trauerspiel! Seit Jahren schlagen wir uns mit diesem Thema der Kontrolle auch des letzten Meters bis zur privaten Toilettenschüssel rum. Fünf Seiten füllt dies allein den Tätigkeitsbericht unserer Geschäftsstelle. Es hat allein schon Jahre gedauert, um festzustellen, dass wir höchstwahrscheinlich nicht gegen europäisches Recht verstoßen, wenn die Kommune den letzten Meter nicht überwacht. Mittlerweile hat schon die fünfte Sitzung der Arbeitsgruppe „EKVO/Kontrollpflicht der Kommunen über private Abwasserzuleitungskanäle“ stattgefunden. Aber noch immer ist keine Lösung in Sicht.

Meine Damen und Herren, dies ist ein Beispiel von vielen, das zeigt wie wenig noch in vielen Köpfen der übergeordneten Bürokratie in Europa, im Bund oder Land angekommen ist, was vor Ort los ist, was die wirklichen Probleme der Bürgerinnen und Bürger in unseren Gemeinden sind. Wie wollen wir jemals eine Chance haben, aus Schuldenfalle und Überreglementierung rauszukommen, wenn wir nicht mal den Mut aufbringen, zu erkennen, dass es wichtigere Aufgaben in unserem Lande gibt, und nicht das Allerletzte in jedem Dorf standardisiert und auf Kosten der Stadt und des Bürgers geregelt sein muss?

Und schießen wir nicht völlig über das Ziel hinaus, wenn im Zuge der europäischen Artenschutzrichtlinie eine Untere Naturschutzbehörde (Wetteraukreis 2013/2014) alle kreisangehörigen Kommunen anschreibt und künftig ein gesondertes Genehmigungsverfahren für Höhenfeuerwerke bei traditionellen Brauchtumsvolksfesten der Städte und Gemeinden fordert. Ich will ja gar keinen bösen Willen unterstellen, aber auch hier zeigt sich, dass man noch nicht ganz die wahren Nöte und Probleme in unseren Kommunen erkannt hat.

Ein letztes Beispiel hierfür:

Es ist schön, wenn wir Normen für die Größe von Umkleidekabinen und weitere Räumlichkeiten für unsere Feuerwehrgerätehäuser haben. Aber sollten wir uns nicht mehr Sorgen machen, oder lohnen sich die Gedanken nicht dort vielmehr, wo es darum geht, heute noch Freiwillige zu finden und zu fördern, die bereit sind diesen Dienst an der Allgemeinheit zu tun. Es ist schön, ein normgerechtes Feuerwehrgerätehaus zu besitzen, dumm ist nur, wenn keiner mehr drin sitzt, weil ich längst nicht mehr die Leute für meine Tagesalarmstärke bekomme.

Am Schluss meiner Ausführungen, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir noch ein Ausblick:

Es stehen spannende Zeiten bevor. Große Aufgaben wie eine Neugestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs, weitere Herausforderungen auf dem Gebiet Kinderbetreuung, der Demographie, der Entwicklung des ländlichen Raums, der Konkurrenz der Ballungsräume und vieles mehr stehen zur Lösung an. Zudem schlagen wir uns immer mehr mit Bürokratie und Standards herum. Und genau hierzu, zu diesen beiden Bereichen, den großen Aufgaben und auch den vermeintlichen kleinen Problemen, habe ich zwei Bitten:

Eine an die Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, des Landes und der Landkreise:

Bedenken Sie, dass bei allen Entscheidungen, die Sie treffen, die Umsetzung vor Ort gelingen muss. Es sind immer wieder die kommunalen Vertreterinnen und Vertreter, die örtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die die ersten Ansprechpartner sind für die Menschen vor Ort. Nichts ist so greifbar, wie der eigene Ort und die eigene Stadt. Und wenn hier die Infrastruktur nicht stimmt, wie können wir uns da im Wettbewerb der Regionen und der Bundesländer behaupten?

Bereits aus ihrem eigenen Interesse um den künftigen Wettbewerb um Menschen, um Bürger, die unsere Region und unser Land weiter voranbringen sollen, müssen wir diesen Menschen ein Ort geben, wo Sie gerne leben und sich auch gern niederlassen. Nur so bleiben wir zukunftsfähig. Und die Menschen werden sich immer mehr daran orientieren, wo für ihre Familien gute Rahmenbedingungen herrschen, wie Arbeitsplätze, Wohnen, Infrastruktur, kulturelles Angebot, Betreuung, schnelles Internet und vieles mehr. Und dieser Wettbewerb macht nicht Halt an der Stadt-, Landkreis- oder Landesgrenze.

Und auch die Unternehmen, die Körperschaftssteuer in die Landeskassen spülen, die auf gut ausgebildete Arbeitskräfte angewiesen sind, werden eine zukunftsfähige Infrastruktur als Voraussetzungen für weitere Investitionen machen. Wer also auf Bundes-, Landes- oder Kreisebene meint, dass es nicht auf die Gemeinden und die Standortqualität vor Ort ankommt, wird sich sehr schnell ins eigene Fleisch schneiden.

Lassen Sie uns daher über unseren Spitzenverband dem Hessischen Städte- und Gemeindebunde im Dialog bleiben und überlegen, wie wir das Beste für unser Land, für unsere Region, ja letztlich für unsere alle Bürgerinnen und Bürger umsetzen können.

Die zweite Bitte, die ich habe, geht an die anwesenden Mitglieder.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, egal wie groß Ihre Gemeinde ist, egal ob Sie aus Nord- oder Südhessen kommen, egal ob Ihre Gemeinde eher ländlich geprägt oder einem Ballungsraum angehört, seien Sie sich dieser wichtigen Rolle, dieser unbestreitbaren Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern bewusst. Nur gemeinsam und nicht jeder allein kann etwas bewegen, wie es auch das Beispiel des „Alsfeld-Urteils“ zeigt. Eins kann ich Ihnen versprechen, der Hessische Städte- und Gemeindebund als Ihre zentrale Beratungs- und Interessenwahrnehmungsstelle wird Sie weiterhin bei Ihren Anliegen nach Kräften unterstützen! Und soweit es mir möglich ist, will ich auch gern meinen persönlichen Beitrag dazu leisten…“

Der oben in Auszügen wiedergegebenen Rede, die viel Beifall und Zustimmung über alle Parteigrenzen hinweg erfahren hatte, bleibt nichts hinzuzufügen. Per Erlass, der in einer der nächsten Ausgaben des Mitteilungsblatts der Gemeinde Driedorf näher dargestellt wird, werden die Kommunen zu massiven Einsparungen und Ertragssteigerungen in Form von Steuer- und Abgabenerhöhungen gezwungen. Dieser Zwang wird sich auch auf die Entscheidungen der Gemeindevertretung auswirken. Derzeit wird weiter an einem Haushaltssicherungskonzept gearbeitet, welches die Kommunalaufsicht nach der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung mit Änderungsauflagen zurückgewiesen hat. Dabei stützt sich die Kommunalaufsicht im Wesentlichen auf den Herbsterlass des Hess. Innenministeriums.

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