Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Herbsterlass des Innenministeriums: Ein Schlag ins Gesicht für die Kommunen

Vielfach wurde in den letzten Wochen über den sog. Herbsterlass der Hess. Landesregierung berichtet und diskutiert. Dieser Erlass stellt aus der Sicht vieler Kommunen einen Knebelerlass dar, der den Kommunen fast gar keinen Spielraum mehr einräumt. Handlungs- und Gestaltungsoptionen werden den kommunalpolitisch Verantwortlichen, wie Gemeindevertretung und Gemeindevorstand, weites gehend genommen und die verfassungsrechtlich verankerte kommunale Selbstverwaltungsgarantie wird massiv ausgehöhlt.

Wir in Driedorf stehen nicht alleine da!

Einzelne Kommunen, Landkreise und die kommunalen Spitzenverbände wie der HSGB (Hess.Städte- und Gemeindebund, in dem die Gemeinde Driedorf Mitglied ist) wehren sich – parteiübergreifend - gemeinsam gegen die „von oben“ verordnete Rosskur die dazu führen wird, dass die Gebühren massiv angehoben und freiwillige Leistungen zurückgefahren werden müssen. Die befürchtete Konsequenz des Verlustes an ehrenamtlich Tätigen, nicht nur in den Vereinen und der Politik, wird immer lauter. Nachstehend ist  deshalb die Stellungnahme aller Kommunen aus dem Nachbarkreis Gießen abgedruckt, um einen detaillierteren Blick auf die Diskussion geben zu können.

„Die Bürgermeister/innen des Landkreises Gießen nehmen kritisch Stellung zu dem Herbsterlass des Hessischen Innenministers Herrn Beuth."

„Man wolle die gute konjunkturelle Lage mit guten Steuererträgen nutzen, um die kommunalen Haushalte wieder in Ordnung zu bringen“. So war es einer Presseerklärung des Hessischen Innenministeriums zu entnehmen. Wir fragen uns nur, wo diese höheren Steuereinnahmen auf kommunaler Ebene bleiben. Trotz der guten wirtschaftlichen Lage schreibt die überwiegende Zahl der Hessischen Kommunen „rote Zahlen“. Umso mehr verwundert es, dass das Land Hessen trotz der guten Ausgangslage den Kommunen seit Jahren aus dem Topf des kommunalen Finanzausgleiches dreistellige Millionenbeträge entnimmt und damit eine auskömmliche und verfassungsmäße Finanzierung der Kommunen nicht mehr gewährleistet ist. Spätestens seit dem Alsfelder Urteil ist dies auch noch einmal durch höchstrichterliche Rechtsprechung festgestellt worden. Durch die stringenteren Grundsätze der Konsolidierungsleitlinen werden alle Kommunen wie „Rettungsschirmkommunen“ behandelt, mit Ausnahme befreiender Zahlungen durch das Land.

Quo vadis, Kommune

Wohin werden die kommunale Entwicklung des Landes Hessen und insbesondere die kommunale Selbstverwaltung in den nächsten Jahren steuern ?
Es steht außer Frage, dass auch Kommunen als Teil des Landes ihren Beitrag zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte leisten müssen. Nun darf das nicht nur stattfinden, dass auf kommunaler Ebene durch die Herausnahme von dreistelligen Millionenbeträgen aus dem Kommunalen Finanzausgleich gewachsene und wichtige gesellschaftliche Strukturen dem Sparzwang geopfert werden. Selbstverständlich hat jede Kommune, und dies wird bereits seit Jahren von diesen verantwortungsvoll wahrgenommen, der Aufgabe Rechnung zu tragen, ihre Daseinsvorsorge vor Ort kritisch zu überprüfen und ggfs. Nachzusteuern. Aber das, was mittlerweile durch das Land Hessen den Städten und Gemeinden auferlegt bzw. abverlangt wird, ist nicht mehr zu schultern.

Es kann nicht sein, dass Bund und Länder sich vor notwendigen Steuererhöhungen drücken, um das Gemeinwesen zu finanzieren, da dies höchst unpopulär ist. Im gleichen Atemzug aber die Länder ihren Kommunen und insbesondere im Lande Hessen durch den Herbsterlass auferlegen, die Steuerträge in den kommunalen Haushalten zu steigern. Hierbei verweisen wir nur auf die Entwicklung der Grundsteuer B und der richtungsgebenden Leitlinie zur Anpassung der Realsteuersätze auf das gewogene Mittelmaß im Lande Hessen, welches insbesondere ab dem Jahre 2015 greifen solle.

Den kommunalpolitsch Verantworlichen, die ihre Aufgabe überwiegend ehrenamtlich wahrnehmen, werden hierbei unpopuläre Entscheidungen auferlegt. Dabei nutzt es nichts, von Seiten des Landes darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung selbstverständlich die Kommunalparlamente entscheiden, welche freiwilligen Leistungen und Pflichtaufgaben sie noch erfüllen und welche nicht. Dies hat mit politscher Realität vor Ort nichts mehr zu tun. Im Übrigen ist es schwer vermittelbar, dass Steuern, die die Bürgerinnen und Bürger zahlen, insbesondere die Einkommenssteuer zu einem Großteil gar nicht bei den Kommunen ankommen, sondern in den Töpfen von Bund und Länder verschwinden. Wenn am Ende Einrichtungen der Kommunen geschlossen sind, wie z.B Bibliotheken, Schwimmbäder etc. und alles noch nicht ausreicht, einen Haushaltsausgleich hinzubekommen, so bleibt am Ende tatsächlich nur die Erhöhung der Realsteuer, um eine auskömmliche Finanzierung vor Ort zu erreichen.

Auf diesen Weg hat man sich von Seiten des Landes bewusst begeben, um die Kommunen dazu aufzufordern, nicht noch mehr Geld vom Land zu fordern. Auf der letzten Mitgliederversammlung des Hess. Städte- und Gemeindebundes in Bad Vilbel ist deutlich geworden, dass die nicht auskömmliche Finanzierung der Kinderbetreuung bei Städten und Gemeinden hauptverantwortlich ist für die prekäre finanzielle Lage.

Ein fader Beigeschmack bleibt bei der Aussage des Innenministers, dass die Konsolidierungen im engen Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden stattfinden. Dagegen wehren wir uns. Wir führen keinen Dialog, der zu einem Ergebnis führt, wie es im Herbsterlass zu lesen ist. Das Präsidium und der Hauptausschuss des HSGB haben am 26.03.2014 beschlossen, den Innenminister aufzufordern, den „Herbsterlass“, vulgo „Rosenmontagserlass“ außer Vollzug zu setzen und mit den hessischen Kommunen zunächst den Dialog weiterzuführen, mit dem Ziel, gesetzliche Vorgaben und realistische Möglichkeiten der Umsetzung in Einklang zu bringen.

Es ist an der Zeit, dass die Verantwortlichen im Land erkennen, dass ihnen eine wesentliche demokratische Stütze beginnt, abhanden zu kommen. Die kommunale Selbstverwaltung bedeutet lokale Demokratie. Die kommunale Selberverwaltung ist bedroht!

Bürgerinnen und Bürger, die vor Ort keine Chance mehr haben bzw. sehen, ihr Leben zu gestalten und das Gemeinwesen eigenverantwortlich zu organisieren und sich ehrenamtlich zu betätigen, werden sich zurückziehen in eine neue moderne Biedermeinerzeit. Finanzielle Mittel sind das Schmiermittel, mit dem auch auf der untersten Ebene unserer Staates viele Dinge hauptsächlich funktionieren, aber nicht nur. Ehrenamtliches Engagement schafft ein Vielfaches an Mehrwert aus diesen öffentlichen Mitteln vor Ort. Die Verantwortlichen im Land tragen derzeit dazu bei, dass sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger nicht mehr mit ihrem Gemeinwesen identifizieren und somit auch nicht mehr dafür sorgen, es zu tragen. Diese Entwicklung ist tragisch.

Ein Blick auf die Schutzschrim-Kommunen reicht, um die Akzeptanz des gesamten Konsolidierungspaketes einzuschätzen. Fadenscheinige Erfolge in bilanzieller Art sollten nicht darüber hinweg täuschen, dass ein tiefgehendes „Grummeln“ in der Bevölkerung eine immer weiter sinkende Akzeptanz des gesamten Gemeinwesen sind keine Betriebe, die nach den klassischen Instrumenten der Betriebswirtschaft arbeiten. Dies müssen auch Verantwortliche auf Landesebene endlich erkennen. Auch seit der Einführung der Doppik hat sich am Verhalten vor Ort nichts Wesentliches geändert. Es wird nicht gesteuert über Kennzahlen, über Bilanzwerte, sondern übers Wohlbefinden und das Lebenswerte einer Kommune.

Die Kommunen wehren sich nicht gegen die Verantwortung einer effektiveren und sparsamen Haushaltswirtschaft.
Wir wehren uns gegen immer weiter ausufernde Aufgaben, die uns übergeordnete ebenen auferlegen, dazu keine auskömmliche Finanzausstattung leisten und im gleichen Zuge auch noch den Kommunen Geld vorenthalten, welches ihnen zusteht. Dies muss ein Ende haben. Am Ende dieses Prozesses kann nicht stehen, dass der Herbsterlass dazu beiträgt, den Finanzbedarf, den das Land Hessen ja noch erarbeiten muss, schönzurechnen.“

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