Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Hinweise zum Räum- und Streudienst in den Wintermonaten

Die Räum- und Streupflicht ist eine Verkehrssicherungspflicht bei Schnee und Glätte auf Straßen und Wegen zur Vermeidung von Unfällen.

Wir machen hiermit darauf aufmerksam, dass der Räum- und Streudienst der Gemeinde zuerst besondere Gefahrenstellen wie Gefällstrecken, Kurven, Steigungen etc. räumt und streut.

Auch die Anlieger der Straßen haben die Schnee- und Glättebekämpfung auf den Gehwegen, oder, wenn keine Gehwege vorhanden sind, auf den vom Fußgängerverkehr bevorzugten Straßenteilen in der erforderlichen Breite (mindestens ein Meter) vor den jeweiligen Grundstücken durchzuführen.

Der Schnee darf nicht auf die Straße geworfen werden!!

Die Anhäufung von Schnee- und Eismengen hat grundsätzlich auf dem Gehweg am Fahrbahnrand zu geschehen.

Neben Fußgängerüberwegen, Straßenkreuzungen und Straßeneinmündungen darf Schnee und Eis nur bis zu einer Höhe angehäuft werden, die Sichtbehinderungen für den Fahrzeugverkehr auf den Fahrbahnen ausschließen.

Wir bitten alle Mitbürgerinnen und Mitbürger bei der Umsetzung mitzuwirken und bitten gleichzeitig um Verständnis, dass unsere Räumdienste nicht an allen Stellen gleichzeitig räumen können. Dennoch versichern wir Ihnen, unser Bestes zu geben.

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