Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Schützenhaus“ der Gemeinde Driedorf im Bereich der Fa. Würz Fertigungstechnik im OT Mademühlen

Bekanntmachung der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Die Darlegung und Anhörung zu dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Schützenhaus“ südlich des Randes der Ortslage Mademühlen erfolgt in der Zeit vom 04.10.2016 bis einschließlich 07.11.2016 im Rathaus der Gemeinde Driedorf, Wilhelmstr. 16, Zimmer 2.03, während der Öffnungszeiten (Montag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr, Dienstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr). Jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich über die Planung zu informieren und sich dazu zu äußern.

Die Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB 2009 und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die dann im Umweltbericht dokumentiert und öffentlich ausgelegt wird.

Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist die geplante Erweiterung des Unternehmens Würz Fertigungstechnik GmbH und eine Änderung der Nutzung im Rahmen einer weiteren gewerblichen Bebauung und deren Erschließung. Mit dieser Erweiterung verbunden ist neben der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens eine erhebliche Steigerung an Arbeitsplätzen in der Kommune sowie der Region.

Der Geltungsbereich liegt unmittelbar südlich der Ortslage Mademühlen, südöstlich an die Kreisstraße 86 unmittelbar anschließend. Die Begrenzung ist aus der folgenden unmaßstäblichen Karte zu entnehmen.

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