Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf
Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.
Illegale Abfallentsorgung
Am 02.03.2015 wurde festgestellt, dass eine bis dato unbekannte Person mehrere Säcke mit Kinderspielzeug, Wäsche etc. hinter den Glascontainern in Mademühlen, unweit des Bolzplatzes, abgelegt hat.
Personen, die Hinweise liefern können sind gebeten, sich bei der Gemeinde Driedorf, Ordnungsamt, Tel.: 02775 9540-20, zu melden.
Wenn Abfälle nicht ordnungsgemäß über die Mülltonne, die Wertstoffsammlung oder den Wertstoffhof, sondern illegal (z.B. in „freier“ Natur“) entsorgt werden oder unerlaubt auf Grundstücken lagern oder abgelagert werden, kann dies eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Darüber hinaus verschandelt es das Orts- und Landschaftsbild.
Gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dürfen Abfälle zum Zweck der Beseitigung grundsätzlich nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden.
Wer Abfälle vorsätzlich oder fahrlässig illegal behandelt oder entsorgt, begeht nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 KrWG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Dirk Hardt, Bürgermeister