Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Jagdgenossenschaftsversammlung 2011

Hiermit wird zur Jagdgenossenschaftsversammlung für Freitag den 24.06.2011, 20:00 Uhr in den Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Driedorf eingeladen.

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Eröffnung der Jagdgenossenschaftsversammlung
  2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
  3. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch diese gehaltenen Flächen
  4. Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
  5. Wahl einer Protokollführerin / eines Protokollführers
  6. Bericht des Jagdvorstandes
  7. Änderung der „Satzung der Jagdgenossenschaft Driedorf vom 17.Juli 1989“
    Die derzeitige Satzung „Jagdgenossenschaft_Driedorf_Satzung_ 17_07_ 1989.pdf“ sowie der Entwurf „Jagdgenossenschaft_Driedorf_Entwurf_Satzung_April_2011.pdf“ sind auf der Internetseite der Gemeinde Driedorf (http://www.driedorf.de/ortsrecht.html) vorab einzusehen und können von dort heruntergeladen bzw. ausgedruckt werden.
  8. Bericht des Kassenverwalters
  9. Bericht der Kassenprüfer
  10. Entlastung des Jagdvorstandes
  11. Neuwahl des Jagdvorstandes
    1. Benennung und Wahl der drei Mitglieder und deren persönlichen Vertreter aus den Reihen des Gemeindevorstandes
    2. Wahl von zwei Jagdgenossen in den Jagdvorstand, sowie für jedes von diesen Mitgliedern im Jagdvorstand einen persönlichen Vertreter
  12. Wahl von 2 Kassenprüfer/innen
  13. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung gem. § 9, c der Satzung und § 10, Abs. 3 BJG
  14. Verschiedenes

Um den zeitlichen Rahmen der Jagdgenossenschaftsversammlung nicht zu sprengen, wird darum gebeten, sich schon im Vorfeld der Versammlung mit dem Inhalt der beiden Satzungen vertraut zu machen. Das mitbringen Ihrer ausgedruckten Satzungsexemplare zu dieser Versammlung ist überaus hilfreich.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Versammlung beschlussfähig ist, wenn mindestens 10 stimmberechtigte Jagdgenossen anwesend oder vertreten sind.
Jagdgenossen sind alle Grundstückseigentümer von bejagbaren Flächen.
Jagdgenossen, auf deren Flächen die Jagd ruht, gehören der Genossenschaft nicht an.
Der Nachweis seines Grundeigentums hat der Jagdgenosse zu führen.
Die Sitzung ist nicht öffentlich.

Im Original gezeichnet
Kurt Wengenroth
Jagdvorsteher

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