Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf
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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.
Kommunalwahlen am 14.03.2021 - Öffnungszeiten des Wahlamtes
Für Erteilung von Wahlscheinen (Briefwahl) ist das Wahlamt der Gemeinde Driedorf am Freitag, 12. März 2021, bis 13.00 Uhr, geöffnet.
Im Anschluss daran ist die Beantragung von Wahlscheinen nur noch in besonderen Fällen möglich.
Im Falle nachweislicher plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag auf einen Wahlschein noch bis zum Wahltage, 14. März 2021, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Bei Antragstellung durch einen dritten ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
Für Wahlberechtigte, die einen Wahlschein beantragt haben und glaubhaft machen, dass ihnen der Wahlschein nicht zugegangen ist, kann der Wahlschein noch bis zum Wahltage, 14. März 2021, 15.00 Uhr, erteilt werden.
Gleiches gilt für Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, wenn die Voraussetzungen gem. § 16a Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWO) vorliegen.
Öffnungszeiten Wahlamt für die Kommunalwahlen
Samstag, 13. März 2021 von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Sonntag, 14. März 2021 von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr