Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Lohnsteuerkarten

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Lohnsteuerkarte 2010 bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit behält. Die darauf enthaltenen Eintragungen werden auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde gelegt. Sollten sich zu Beginn des Jahres 2011 Abweichungen bei der Steuerklasse oder Zahl der zu berücksichtigenden Kinder zu Ihren Gunsten ergeben, sind Sie verpflichtet, die Eintragungen anpassen zu lassen.  Auch wenn sich ein für das Jahr 2010 eingetragener Freibetrag verringert, kann dies ohne eine Korrektur zu erheblichen Nachzahlungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung führen.

Nach Einführung des elektronischen Verfahrens (voraussichtlich im Jahr 2012) müssen sämtliche antragsgebundene Einträge und Freibeträge erneut beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Wird für das Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt stattdessen eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gemeindevorstand Driedorf
Bürgerbüro

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