Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Mäharbeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde Driedorf

Schmuck von Wiesengräbern entfernen!

Auf den Friedhöfen der Gemeinde Driedorf werden z.Zt. in regelmäßigen Abständen Mäharbeiten durchgeführt. Um die Arbeiten zu erleichtern, bittet die Friedhofsverwaltung, den Blumenschmuck und sonstige Gegenstände (Grablampen, Steine und ähnliches) von den Wiesengräbern abzuräumen. Bei nicht Beachtung kann auch auf Blumenschmuck keine Rücksicht genommen werden.

Diesbezüglich wird nochmals auf den § 30, Abs. 3, der Friedhofsordnung der Gemeinde Driedorf hingewiesen:

„Das Bepflanzen, Ablegen von Blumen, sowie das Anbringen von Grabschmuck und Grablichtern ist auf den Wiesengrabstätten nicht gestattet.“

Die Friedhofsverwaltung bittet um Verständnis und Unterstützung.

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