Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Mülltrennung auf den Friedhöfen der Gemeinde Driedorf

Biomüll/Grünschnitt: Diese Abfallart umfasst sämtliche Garten- und Parkabfälle, Baum-, Strauch- und Rasenschnitt, Friedhofsabfälle, Straßenbegleitgrün.

Stoffe, die zugelassen sind:

  • Garten- und Parkabfälle
  • Laub
  • Ast- und Strauchschnitt
  • Äste mit einem Durchmesser von weniger als 5 – 15 cm
  • Friedhofsabfälle ( frei von nicht kompostierbaren Stoffen)
  • Grasschnitt (nicht älter als 4 Tage)

Stoffe, die nicht zugelassen sind:

  • Gekochte Obst- und Gemüseabfälle
  • Speisereste
  • Abfälle aus Tierhaltung
  • Bauhölzer und Holzzäune, lackiertes oder teerhaltiges Holz
  • Äste/Baumstämme mit einem Durchmesser von 15 cm und mehr

Restmüll: Diese Abfallart umfasst sämtliche verwertbaren Stoffe und Verpackungen, die frei von schädlichen Restinhalten und / oder Chemischen Verunreinigungen sind.

Stoffe, die zugelassen sind:

  • Verpackungsmaterialien jeglicher Art
  • Styropor
  • Hartkunststoffe
  • Schrott und Metalle
  • Textilien
  • Holz (auch behandelt und beschichtet)

Stoffe, die nicht zugelassen sind:

  • Gefährliche, explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle
  • Kehricht, Stäube Asbest- und / oder Glasfaserabfälle
  • Nassabfälle (Speisereste, überlagerte Lebensmittel)
  • Garten- und Grünabfälle
  • Sonderabfälle
  • Kontaminierte Althölzer
  • Leuchtmittel
  • Elektrogeräte
  • Flüssigkeiten

Wir bitten die Bevölkerung, sich an diese Regelungen zu halten!

Zurück