Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Driedorf für das Haushaltsjahr 2013

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat in ihrer Sitzung am 19. November 2013 die Nachtragshaushaltssatzung 2013 beschlossen.

Der Landrat des Lahn-Dill-Kreises hat gemäß Schreiben vom 03. April 2014 die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Aufnahme von Krediten im Rahmen des § 2 im Gesamtbetrag in Höhe von 1.064.950 € und zur Inanspruchnahme der im Rahmen des § 3 der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen erteilt.

Nachstehend wird die Nachtragshaushaltssatzung 2013 sowie die Genehmigung mit Nebenbestimmungen des Landrates des Lahn-Dill-Kreises öffentlich bekannt gemacht.

Der Nachtragshaushaltsplan 2013 wird an sieben Tagen, und zwar in der Zeit vom Montag, den 05. Mai 2014 bis einschließlich Donnerstag, den 15. Mai 2014 während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Driedorf, Wilhelmstraße 16, Zimmer 1.07, zu jedermanns Einsicht, öffentlich ausgelegt.

Die Auslegung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Driedorf, den 25. April 2014

Der Gemeindevorstand

gez. Bastian
1. Beigeordneter

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