Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Nachtragssatzung und Nachtragsplan der Gemeinde Driedorf für das Haushaltsjahr 2009

Bekanntmachung und öffentliche Auslegung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat in ihrer Sitzung am 10.11.2009 die Nachtragssatzung 2009 beschlossen.

Der Landrat des Lahn-Dill-Kreises hat gemäß Schreiben vom 01. Februar 2010 die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Inanspruchnahme der im Rahmen der Nachtragshaushaltssatzung veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen erteilt.

Nachstehend wird die Nachtragssatzung sowie die Genehmigungsverfügung des Landrates des Lahn-Dill-Kreises öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird der Nachtragsplan 2009 an sieben Tagen und zwar in der Zeit

Montag, den 15. März 2010 bis einschließlich Freitag, den 26. März 2010

während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Driedorf, Wilhelmstraße 16, Zimmer 7, zu jedermanns Einsicht, öffentlich ausgelegt.

Die Auslegung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Driedorf, den 12. März 2010


Der Gemeindevorstand
Knapp, 1. Beigeordneter

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