Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Driedorf

Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 23.04.2021 - Umsetzung erfolgt im Laufe der 17. Kalenderwoche 2021

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat Bundestag und Bundesrat passiert. Seit Freitag, 23. April 2021 ist das Gesetz in Kraft getreten.

Gemäß der amtlichen Bekanntmachung des Lahn-Dill-Kreises vom 23.04.2021 lag die 7-Tage-Inzidenz seit dem 19. April 2021 täglich jeweils deutlich über dem Schwellenwert von 165. Aufgrund der hohen Inzidenz bedeutet dies erhebliche Einschränkungen und Anstrengungen von uns allen, um gemeinsam der Pandemie entgegen zu treten.

Kinderbetreuung bei einer Inzidenz ab 165 untersagt – Angebot einer Notbetreuung

Grundsätzlich sieht § 28b IfSG vor, dass bei einer anhaltend hohen 7-Tage-Inzidenzen ab 165 die Präsenzbetreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege untersagt ist.

Es ist lediglich die Einrichtung eine Notbetreuung zulässig.

Die Hessische Landesregierung hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und für die Notbetreuung einheitliche Anspruchsvoraussetzungen definiert.

Zur Teilnahme an der Notbetreuung berechtigte Kinder

  1. Erwerbstätigkeit der Eltern
    Eine Betreuung kann nicht auf andere Weise sichergestellt werden, insbesondere, weil beide sorgeberechtigten Elternteile, in deren Haushalt sie wohnen, ihrer Erwerbstätigkeit oder ihrem Studium nachgehen müssen.
    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch Bescheinigungen, insbesondere des Dienstherrn oder Arbeitgebers, rechtzeitig, möglichst eine Woche im Voraus, nachzuweisen.
    Entsprechendes gilt für berufstätige oder studierende Eltern, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.

  2. Sicherstellung des Kindeswohls
    Die Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls ist von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden.

  3. Integration von Kindern mit Behinderung
    Für das Kind liegt ein Bescheid des zuständigen Sozialhilfeträgers über die Gewährung einer Maßnahmenpauschale nach der Vereinbarung zur Integration von Kindern mit Behinderung vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt in Tageseinrichtungen für Kinder vom 1. August 2014 in der jeweils geltenden Fassung vor.

  4. Besondere Härte
    Ohne die Betreuung entsteht im Einzelfall für Eltern und Kinder eine besondere Härte, die sich durch außergewöhnliche und schwerwiegende Umstände von den durch den Wegfall der regelhaften Betreuung allgemein entstehenden Härten abhebt.

Es ist nun unsere Aufgabe, die gesetzlichen Regelungen zügig umzusetzen.
Ministerpräsident Bouffier hat hierzu in der Pressekonferenz vom 23.04.2021 explizit festgestellt, dass trotz der umgehenden Geltung des IfSG eine sofortige Umsetzung nicht möglich ist und die Einschätzung abgegeben, dass für die vollständige Umsetzung der Notbetreuung in Kitas und Kindertagespflege mit einem Zeitraum von bis zu einer Woche zu rechnen sei.

Wir werden daher die weiteren Maßnahmen für den Bereich der Gemeinde Driedorf vorbereiten, die von uns aufgrund der aktuellen rechtlichen Vorgaben umzusetzen sind und die Eltern über die weiteren Schritte zeitnah informieren.

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