Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Öffentliche Aufforderung zur Durchführung der Straßenreinigungspflicht sowie der Pflegemaßnahmen an Bäumen und Sträuchern

Die Gemeinde Driedorf hat nach ihrer Straßenreinigungssatzung die Reinigungspflicht von Straßen, Gehwegen, Rinnen etc. auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen bebauten oder unbebauten Grundstücke übertragen.

Da es leider immer wieder Grund zu Beanstandungen gibt, bitten wir die Bürgerinnen und Bürger ihrer Straßenreinigungspflicht nachzukommen und damit zum Erhalt eines gepflegten Ortsbildes beizutragen.

Gleichzeitig bitten wir, möglichen Überwuchs in den öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen.

Die Straßenreinigungssatzung finden Sie auch online unter: https://www.driedorf.de/ortsrecht.html

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