Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf
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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Nachtragssatzung der Gemeinde Driedorf für das Haushaltsjahr 2010
Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung mit ihren Anlagen der Gemeinde Driedorf für das Haushaltsjahr 2010 wurde in der Gemeindevertretersitzung am 09. November 2010 eingebracht und liegt gemäß § 97 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Zeit
von Montag, den 15.11.2010 bis einschließlich Freitag, den 26.11.2010
in der Gemeindeverwaltung Driedorf, Wilhelmstraße 16 (Zimmer 1.07), während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
35759 Driedorf, den 10.11.2010
Der Gemeindevorstand
Hardt,
Bürgermeister