Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Personalausweis und Reisepass – Ablauf der Gültigkeit

Ist Ihr Personalausweis vor kurzem abgelaufen bzw. wird das Ablaufdatum demnächst erreicht, denken Sie daran, frühzeitig einen neuen Ausweis zu beantragen.

Beachten Sie, dass die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises mit Ablauf der Gültigkeit automatisch nicht mehr anwendbar ist.

Zur Neubeantragung eines Personalausweises bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

1.  bisheriger Personalausweis

2.  ein biometrisches Passbild

-           Gebühr für Antragsteller bis 23 Jahre: 22,80 €

-           Gebühr für Antragsteller ab 24 Jahre:  37,00 €

Für die Beantragung eines Reisepasses benötigen Sie die gleichen Unterlagen.

-          Gebühr für Antragsteller bis 23 Jahre: 37,50 €

-          Gebühr für Antragsteller ab 24 Jahre:  70,00 €

Kinderreisepässe wurden zum 01.01.2024 abgeschafft!!!

Seit dem 1. Januar 2024 können auch für Kinder nur noch Reisepässe oder Personalausweise beantragt werden.

Wer mit dem Nachwuchs innerhalb der EU oder des Schengenraums verreisen möchte, ist mit dem Personalausweis am besten beraten.

Für andere Länder, die weder der EU noch dem Schengenraum angehören, braucht es jedoch einen Reisepass – zum Beispiel die Türkei, Albanien oder Großbritannien.

Bei dem Reisepass für Kinder gelten weniger strenge Regeln für das biometrische Foto als bei Erwachsenen: Unter zehn Jahren muss es sich um eine Frontalaufnahme handeln, die sich an einer Schablone des Innenministeriums orientiert. Bei Kindern unter fünf Jahren reicht ein Foto in guter Qualität aus. Außerdem werden im Chip auf dem elektronischen Reisepass die Fingerabdrücke gespeichert – allerdings nur bei Kindern ab sechs Jahren, weil davor grundsätzlich keine Fingerabdrücke aufgenommen werden.

Vorhandene Kinderreisepässe können aber noch bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums benutzt werden.

eID-Karte

Zum 01.01.2021 wurde die eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind und das 16. Lebensjahr (ab 01.11.2024 das 13. Lebensjahr) vollendet haben, eingeführt. Mit der Karte wird diesem Personenkreis die Möglichkeit geboten, die Online-Ausweisfunktion zu nutzen.

Ein Passbild wird nicht benötigt; zur Beantragung bringen Sie bitte einen gültigen Ausweis oder Reisepass mit.

Gebühren für Ausweise und Pässe im Überblick:

Personalausweis bis 23 Jahre:           22,80 €   -   Gültigkeit 6 Jahre

Personalausweis ab 24 Jahre:            37,00 €   -   Gültigkeit 10 Jahre

Vorläufiger Personalausweis:            10,00 €   -   Gültigkeit 3 Monate

Reisepass bis 23 Jahre:                          37,50 €   -   Gültigkeit 6 Jahre

Reisepass ab 24 Jahre:                          70,00 €   -   Gültigkeit 10 Jahre

Vorläufiger Reisepass:                          26,00 €   -   Gültigkeit 1 Jahr

Express-Reisepass                                   32,00 €    -   Zuschlag auf die Gebühr

eID-Karte                                                     37,00 €   -   Gültigkeit 10 Jahre

Außerdem möchten wir darauf aufmerksam machen, dass einige Dienstleistungen auf unserer WebSite www.driedorf.de im Bereich „Online-Services“ angeboten werden. Wer die Online-Bezahldienste PayPal, Giropay oder mit Kreditkarte nutzt, kann sich vielleicht den Weg ins Rathaus sparen.

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung, falls Sie ein Anliegen im Bürgerbüro erledigen möchten.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Bürgerbüro Driedorf

02775 9542-21

buergerdienste@driedorf.de

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