Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Pressemitteilung zur Waldbrandgefahr in Hessen

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Wiesbaden, 22. April 2020

Nr. 063

 

Hohe Waldbrandgefahr in Teilen Hessens

Umweltministerium ruft Alarmstufe A aus

„In weiten Teilen Hessens hat es seit Wochen nicht geregnet. Durch die anhaltende Trockenheit ist die Waldbrandgefahr in ganz Hessen erhöht. Die für die Jahreszeit hohen Temperaturen und der intensive Wind verschärfen die Situation. Ergiebige Niederschläge sind vorerst nicht in Sicht. Deshalb haben wir heute erstmals in diesem Jahr die erste von zwei Alarmstufen, Alarmstufe A, ausgerufen“, sagte Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden.

Für die nächsten Tage besteht nach aktuellen Prognosedaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in weiten Teilen Hessens mittlere bis hohe Waldbrandgefahr. Mit dem Ausrufen der Alarmstufe A wird sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt überwacht werden. Die Forstverwaltung stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft sicher und intensiviert den Kontakt zu den örtlichen Brandschutzdienststellen. Im Einzelfall ist auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen nicht ausgeschlossen. Für diese Maßnahmen wird die Bevölkerung bereits jetzt um Verständnis gebeten.

„Unser Wald ist durch den Klimawandel geschwächt: Die Trockenheit der letzten Jahre, Stürme und der Borkenkäfer haben ihm stark zugesetzt. Reisig und Laub sowie abgestorbene Bäume des Vorjahres sind inzwischen stark ausgetrocknet und stellen somit leicht entzündbares Material dar. Dies alles begünstigt Waldbrände. Seit Jahresbeginn hat es in Hessen bereits über 20 Waldbrände mit einer Schadfläche von rund 2 Hektar gegeben. Ich bitte deshalb alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit“, ergänzte Ministerin Hinz.

Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Das Grillen an öffentlichen Plätzen ist momentan aufgrund der Corona-Maßnahmen nicht zulässig. Waldbrandgefahr geht ebenfalls von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben, aber insbesondere auch entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fenster geworfenen Zigarettenkippen aus. Alle Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen. Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren.

 

Hintergrund

Auf Grundlage der täglich aktualisierten Waldbrandgefahrenprognose des DWD sowie weiterer Faktoren, wie z.B. der Bodenfeuchte, dem bisherigen Witterungsverlauf und Brandgeschehen sowie Einschätzung der Großwetterlage wird vom Hessischen Umweltministerium eine der beiden Hessischen Alarmstufen ausgelöst. Das Ausrufen der Alarmstufe A bedeutet, dass in Hessen oder Teilen Hessens eine fortgesetzt hohe Waldbrandgefahr besteht. Die Alarmstufe A ist eine Vorstufe zur Alarmstufe B. Bei Alarmstufe B herrscht fortgesetzt eine sehr hohe Waldbrandgefahr, die u.a. die Möglichkeit zur flächendeckenden Sperrung von Grillplätzen, Waldwegen und Waldflächen beinhaltet.

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